Verteilung der ersten oberösterreichischen Pflegefondsrate 2015 beschlossen
In der gestrigen Sitzung der OÖ Landesregierung wurde die Verteilung der ersten Rate der Pflegefondsmittel für Oberrösterreich für das Jahr 2015 beschlossen.
Von den 25,2 Mio. Euro der ersten Pflegefonds-Rate werden 22,7 Mio. Euro an die Sozialhilfeverbände und Statutarstädte weitergereicht, nur 2,5 Mio. Euro verbleiben beim OÖ Sozialressort. Die Pflegefondsmittel tragen zur Sicherung und zum Ausbau der Angebote für Altenpflege und –betreuung bei und entlasten dabei die Gemeinden bei diesen wichtigen Finanzierungsaufgaben. "Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass bei den laufenden Finanzausgleichs-verhandlungen die zweckgewidmeten Pflegefondsmittel nicht nur weiter gesichert, sondern sogar ausgebaut werden", so Landesrätin Jahn.
Folgende Produkte der Altenpflege- und betreuung fördert der Bund mit den Zweckzuschüssen der Pflegefondsmittel:
- Mobile Betreuungs- und Pflegedienste
- Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste
- Teilstationäre Tagesbetreuung
- Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen
- Case- und Caremanagement
- Alternative Wohnformen
Entsprechend der Verteilung der Nettoausgaben für diese Produkte erhalten Sozialhilfeverbände und Statutarstädte (also die Gemeinden) rd. 90 und das OÖ Sozialressort 10 Prozent der oberösterreichischen Pflegefondsmittel.
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