Bezirk Oberpullendorf
Feuerverbotsverordnung tritt in Kraft!
Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf hat per Verordnung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Strafen drohen!
BEZIRK. Die herrschenden Witterungsverhältnisse – insbesondere die Trockenheit – begünstigen die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden im Bezirk. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf eine Verordnung erlassen, die jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich bis auf weiteres verbietet.
Verbot gilt im gesamten Bezirk
Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 17 Forstgesetz 1975. Es drohen Strafen von bis zu 7.270,- Euro.
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