Corona-Krise
Ab Freitag Hochzeiten mit bis zu 100 Personen erlaubt
Ab 29. Mai sind in Österreich wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu 100 Personen erlaubt. Das geht aus der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der "COVID-19-Lockerungsverordnung" hervor. Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern - nicht wie ursprünglich angekündigt zwei Meter.
Festgeschrieben ist auch die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, etwa auf Ausflugsschiffen oder in Museen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, wie beispielsweise eine Gästegruppe.
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