Kastrationspflicht – Wenn die Gesetzeslage unklar erscheint…

Tierschutzexpertin Alice Pichler, Obfrau von "Wir fürs Tier Oberwart" informiert über die rechtliche Situation bei der Kastration von Streunerkatzen
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Viel Wind gab es um den zuletzt erschienenen Artikel rund um Katze Lucy – die Katze, die von einer Tierfreundin kastriert wurde, obwohl sie Besitzer hatte.
Die Bezirksblätter fragten nun bei Tierschutzexpertin Alice Pichler nach.
"Mag man die Vorgehensweise der Frau auch in Frage stellen, letztendlich verdeutlicht der Fall eine Problematik ganz klar: Dass es immer noch Menschen gibt, die ihre Katze mit Freigang nicht kastrieren lassen und damit letztendlich nicht nur gegen das Gesetz verstoßen, sondern auch unfassbares Tierleid verursachen", sagt Alice Pichler.

Unklare Gesetzeslage?

"Nein, die Gesetzeslage besagt ganz klar; die Katze hätte von den Besitzern kastriert werden müssen. In Österreich gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Kastration für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, ausgenommen davon sind registrierte Zuchtkatzen und Katzen in bäuerlicher Haltung", so Tierschutzexpertin Alice Pichler, Obfrau des Vereins "Wir fürs Tier - Oberwart".
"Beides traf auf Lucy nicht zu – denn was mit „bäuerlicher Haltung“ gemeint ist, verdeutlicht eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums von 2009: „Gemeint sind damit nicht Katzen, die der Landwirt tatsächlich als Heimtier hält. Für diese Katzen gelten zweifellos dieselben Bestimmungen hinsichtlich der Tierhaltung wie für die Haltung aller anderen Katzen auch…“ Desweiteren heißt es: „Der Begriff „bäuerliche Haltung" wird vielmehr als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die neben den oben erwähnten, keinem Halter zuzuordnen sind, wie das häufig auf bäuerlichen Betrieben vorkommt. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.“, präzisiert Pichler.

Keine Ausnahme für Bauernhofkatzen

"Demnach gibt es keine Ausnahme für hofeigene Katzen. Katzen, die sich nur sporadisch am Hof aufhalten gelten als Streunerkatzen, also als herrenlose Katzen, um deren Kastration sich Land, Gemeinden und Tierschutzvereine bemühen. Sie sind daher auch entsprechenden Stellen zu melden", betont sie.

Tierquälerei
"Diese gesetzliche Regelung hat auch einen triftigen Grund: Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen mit Freigang schafft unfassbares Katzenleid. Auch Privathalter, die ihre Katze nicht kastrieren, sind dafür verantwortlich. Selbst wenn sie tolle Plätze für die Kleinen haben, nehmen sie anderen Katzen damit die Plätze weg. Plätze, von denen es ohnehin zu wenig gibt. Jede geborene Katze bedeutet den Tod einer anderen. Da mag man die ethischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs bei einer Katze diskutieren, diese Kleinen erleiden zumindest keine Schmerzen. Die Realität sieht leider um einiges schlimmer aus. Wir als Tierschutzverein sehen jährlich durch aufgrund der Überpopulation ausbrechende Krankheiten und viel zu wenigen Plätzen hunderten Katzen beim qualvollen Sterben zu und sind machtlos. Und das, weil Menschen sich nicht an das herrschende Gesetz halten", erklärt Alice Pichler.
Aufgrund von Inzucht und der enormen Anzahl der Katzen kommen die meisten Katzen krank zur Welt und sterben nach wenigen Tagen mit furchtbaren Schmerzen. Die meisten anderen fristen ein qualvolles Streunerdasein, das geprägt ist von Kälte, Hunger und Krankheiten.

Die Zukunft lässt hoffen

"Unser Tierschutzverein „Wir fürs Tier Oberwart“ konnte in diesem Jahr bereits über 150 Streunerkatzen kastrieren und auch Menschen durch die Konfrontation mit dem Gesetz dazu bewegen, ihre Katze endlich kastrieren zu lassen. Denn schließlich haben Menschen, die ihre Katze mit Freigang nicht kastrieren, mit einer Anzeige zu rechnen. Daneben gibt es auch einige Privatpersonen im Bezirk, die sich Streunerkatzen annehmen, sie auf Privatkosten kastrieren lassen und zumindest mit dem Nötigsten versorgen. Sie übernehmen Verantwortung, wo andere wegsehen. Jeder, der nichts mit aktiver Tierschutzarbeit zu tun hat, sollte sich davor hüten über solche Menschen ein Urteil zu fällen", meint sie.
Außerdem strebt sie auch noch eine weitere Verbesserung für die Zukunft an: Eine neue gesetzliche Regelung, nach der alle freilaufenden Katzen ausnahmslos kastriert werden müssen.

Petition für Gesetzesänderung
Dafür gibt es eine Petition, der man sich anschließen kann – Näheres dazu kann man auf der Homepage www.wirfuerstier.at/projekte/petitionen erfahren.
"Das würde letztendlich zur Lösung des Problems der ständig steigenden Streunerkatzenpopulation und des daraus entstehenden Tierleids maßgeblich nachhaltig beitragen. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und freuen uns natürlich über Unterstützung – gerade bei doch meist sehr zeitintensiven und nervenraubenden Kastrationsprojekten. Die große Anzahl an Streunerkatzen macht es trotz der jährlichen Gutscheinaktion von Land, Gemeinden und Tierärzten notwendig, sehr viele Kastrationen auf Vereinskosten zu bezahlen. Da wir keinerlei Förderungen erhalten sind wir daher auch dringend auf Spenden angewiesen", so Pichler abschließend.

Wir fürs Tier Oberwart
, Spendenkonto: IBAN: AT 68 51000 90214244900. Kontakt: office@wirfuerstier.at

Tierschutzexpertin Alice Pichler, Obfrau von "Wir fürs Tier Oberwart" informiert über die rechtliche Situation bei der Kastration von Streunerkatzen

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