Kommentar
Zweifelhaftes Urteil mit viel Tragweite

- Foto: RegionalMedien Burgenland
- hochgeladen von Michael Strini
25 Femizide (Frauenmorde) gab es alleine im heurigen Jahr bereits. Die Dunkelziffer an Gewalt in der Familie – körperliche und psychische – ist groß und nimmt wohl immer mehr zu. Der Appell, dass sich Frauen und Mädchen bei Behörden oder Frauenschutzzentren melden sollen, ist immer wieder zu hören, um die Gewaltspirale zu durchbrechen.
Nun sorgt das Urteil in einem solchen Prozess für großes Unverständnis. Vertreterinnen von Frauenorganisationen sprechen von einem "Skandalurteil"! Ein Expertengutachten befundet, dass die nachweislichen Verletzungen des Opfers "nicht von Stürzen, sondern durch Tritte und Schläge erklärbar seien". Bereits in vielen Krimis wird diese Thematik ausführlich beleuchtet und auch für einen Laien ist es nachvollziehbar, dass bestimmte Verletzungen eindeutig zuordenbar sind. Das Opfer schien der Richterin auch nicht unglaubwürdig und dennoch gibt es ein Urteil "Freispruch im Zweifel!" Da stellt sich die Frage, woran gezweifelt wird - am Gutachten, an der Zeugin oder am Täter? Denn letztlich lässt sich wohl nie jeglicher kleinste Zweifel ausräumen und dennoch werden Schuldsprüche getroffen, die auf Fakten, Aussagen und oft aus Indizien beruhen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hinterlässt aber zweifellos einen fahlen Beigeschmack und hebelt den Opferschutz aus. Denn warum sollte sich ein Gewaltopfer noch aktiv melden, wenn der mutmaßliche Täter – im konkreten Fall gilt die Unschuldsvermutung – dann freigesprochen werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Berufung angemeldet und somit geht es in die nächste Instanz. Wie auch immer dort das Urteil aussieht, die Erstentscheidung ist jedenfalls mehr als nur diskussionswürdig ...
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