Praktische Tipps vom AK-Juristen
Beim Klub-Nachmittag am 15. Oktober 2015 stand LAbg. Christian Drobits im Pensionistenklub Markt Allhau Rede und Antwort. Der AK-Jurist informierte über Patienten-Verfügungen, Pflegegeld und Schenkungsverträge.
„Wenn das im Westen Österreichs weit stärker in Anspruch genommen wird als im Osten, dann wird das auch an fehlender Information liegen“, begründete Mag. Drobits seine Themensetzung. Wie aktuell diese Themen sind, bestätigte das große Interesse: Einmal mehr konnte sich das Team rund um Obfrau Helga Jambrich über einen vollbesetzten Klub freuen.
Per Patienten-Verfügung kann man, solange man psychisch und geistig dazu in der Lage ist, eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg ablehnen. Nach der Aufklärung durch den Arzt kann die Verfügung vom Notar, Rechtsanwalt oder Patienten-Anwalt errichtet werden. Die Patienten-Verfügung gilt fünf Jahre, kann dann aber einfach verlängert werden.
Beim Pflegegeld sei es schade, so Mag. Drobits, dass ablehnende Bescheide meist widerspruchslos zur Kenntnis genommen würden. „Dabei stehen die Chancen bei einer Berufung vorm Sozialgericht Recht zu bekommen, gar nicht so schlecht.“, berichtete der AK-Jurist. Je nach Pensionsversicherungsanstalt werde die Berufung entweder von der Arbeiterkammer oder Landwirtschaftskammer eingebracht. Das Gericht lasse erneut ein Gutachten erstellen. Zudem müsse man an der Verhandlung gar nicht persönlich teilnehmen.
Warum man Schenkungsverträge noch in diesem Kalenderjahr unter Dach und Fach bringen sollte? Weil ab nächstem Jahr das Finanzamt üppiger mitnaschen will. „Deshalb sollten Schenkungen noch heuer passieren. Ersparnis: Mehrere hundert Euro – die kann jeder von uns gut gebrauchen.“, so der Tipp von Christian Drobits.
Nach seinen Ausführungen beantwortete der AK-Jurist noch weitergehende Anfragen. Trozdem blieb den Besuchern des Pensionistenklubs hinterher noch genügend Zeit für so manches heiße Karten-Duell.
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