Dealer aus Bezirk Oberwart
Drogen übers Internet bestellt und per Post geliefert
Bestellt über Darknet und "Telegram", geliefert per Luftfracht, zugestellt als Postpaket: So landeten kiloweise Drogen im Briefkasten eines jungen Südburgenländers. Der Kokain, Ecstasy, Crystal Meth und weitere Psycho-Substanzen konsumierte und verkaufte. Jetzt stand der Bursch als "Spitze des Dealers-Eisberges" vor Gericht.
BEZIRK OBERWART. "Wir können uns alle nicht vorstellen, welch unglaubliche Mengen an Drogen täglich im Postverteilerzentrum landen. Trotz Dauereinsatz von Fahndern, Zöllnern und Suchtgifthunden ist es ein Ding der Unmöglichkeit, jede Drogensendung abzufangen!", schilderte ein Kriminalist im Landesgericht Eisenstadt. "Dieser Angeklagte ist nur die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. Wir werden regelrecht mit Suchtgift überschwemmt. Das ist schon furchterregend!"
Nadel im Heuhaufen
So die erschütternde Antwort des als Zeugen geladenen Polizisten auf die Frage von Richterin Mag. Birgit Falb, wie es möglich sein kann, dass ein 20-jähriger Bursch über einen Zeitraum von 15 Monaten mehrere Kilo Drogen beziehen kann, geliefert von Post oder Zustelldienst, ohne entdeckt zu werden. "Das in den Griff zu bekommen, ist die Herausforderung des 21. Jahrhunderts", führte der Kriminalist weiter aus.
Tragischerweise agieren Dealer-Netzwerke weltweit! Die hier bestellten Substanzen kamen per Luftpost aus Südamerika, Osteuropa, Deutschland, Holland und Spanien. Ist alles über Chat-Gruppen organisiert. Heißt, sobald der Verkäufer das Geld seines Kunden erhalten hat, filmt er das Verpacken der Drogen und auch, wie er das Paket in eine öffentliche Aufgabebox wirft. Als Beleg dafür, dass er das Suchtgift weggeschickt hat und die heiße Ware unterwegs ist.
Mehrere Kilo Drogen
Ins Südburgenland kamen etwa 5,2 Kilo Amphetamin, 1.250 Stück Ecstasy, 105 Gramm Kokain, 1,5 Kilo Cannabis und weitere Substanzen wie etwa das neue "2C-B-Fly", eine psychoaktive Substanz. Manches davon wird "geschnupft", manches geschluckt. Da es zwischenzeitlich sogar "Online-Bewertungen" für Drogenverkäufer gibt, werden die Konzentrationen der fatalen Wirkstoffe immer höher und gefährlicher.
Den Angeklagten beschrieb der Fahnder beim Verhör anfänglich als "bockig, dann vernünftig und schließlich sogar kooperativ. Lediglich bei seinen Abnehmern blieb er stumm. Denn auf die Frage nach seinen Kunden meinte der Dealer, dass er ein Mann sei und dazu nichts sagen wird!"
Video auf TikTok
Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Techniker, 20, aus dem Bezirk Oberwart, der über eine Video-Drogen-Kaufanleitung auf "TikTok" Kontakt mit der Dealer-Szene aufnahm und dann über Social-Media-Kanäle "Suchtgift" bestellte, "wie andere Personen Kleidung", stellte die Richterin fest. Zur Auswahl standen dem Burschen rund 60 Suchtgifthändler. Teile der Drogen konsumierte der 20-Jährige selbst, den Rest verkaufte er, um "sein Taschengeld aufzubessern!"
Im Zuge der Befragung stellte sich heraus, dass der Südburgenländer auch während seines noch aufrechten Präsenzdienstes Kokain konsumiert hatte und von der Militärpolizei verhört worden ist. "Jetzt bin ich aber clean. Ich nehme nichts mehr", erklärte der Angeklagte mit Verweis auf nun negative Harntests. Auch gab er zu, leichtfertig und gewissenlos gehandelt zu haben. Bestätigte zudem, dass alle Drogenlieferungen als kleine, normale Paketsendung getarnt waren. Fallweise lag der in Plastik eingeschweißte Stoff einfach so im Umschlag, fallweise war er versteckt, wie etwa in Mini-Brettspielen.
Teilbedingte Haftstrafe und Geldbuße
Verteidiger Mag. Wolfgang P. Winkler wies auf das reumütige Geständnis seines Mandanten hin, dessen tristen Familienverhältnisse und erläuterte, dass sein Klient "irgendwann mal falsch abgebogen, jetzt aber auf den rechten Weg zurückgekehrt ist!" Deshalb bat er, bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren, um eine Chance für seinen Mandaten und ein mildes Urteil. Dem kam das Jugend-Schöffengericht nach und verhängte 2 Jahre Haft, davon 8 Monate unbedingt. Zudem muss der Täter 5.000 Euro Strafe bezahlen und bekam Bewährungshilfe verordnet. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.
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