Nach 4 Anzeigen in Oberwarter Praxis
Haftstrafe für Arzt wegen Sex-Übergriffen an Patientinnen
Drei Jahre Gefängnis für den Arzt aus Oberwart, der vier Patientinnen in seiner Praxis sexuell begrapscht haben soll. Ein Jahr davon muss der Mediziner in Haft, zwei Jahre sind auf Bewährung. Zudem hat er die Prozesskosten des Landesgerichtes Eisenstadt zu tragen und drei Opfern insgesamt 3.500 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt des Herrn Doktor Berufung und Nichtigkeit angemeldet, der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat.
OBERWART/EISENSTADT. Begründet wurde der Schuldspruch seitens der Richterin, Doris Halper-Praunias, anhand mehrerer Wahrheitsfindungs-Parameter, die sich aus insgesamt drei Verhandlungstagen ergeben haben. Hauptargument für den Schöffensenat: „Die Zeuginnen waren extrem glaubwürdig!“ Wie ausführlich berichtet, schilderten vier Patientinnen, dass sie nach einer Sedierung - noch während der Aufwachphase - sexuellen Übergriffen des Arztes wehrlos ausgesetzt waren.
Streichelungen und Liebkosungen
Das ging von Berührungen im Vaginalbereich bis hin zu Streichelungen und Liebkosungen von intimen Körperstellen. Weiters führte die Vorsitzende aus: „Die vom Anwalt des Arztes vorgebrachten Absprachen zwischen den Opfern haben laut Beweisverfahren nicht stattgefunden!“ Die Richterin weiter: „Mag sein, dass es sich um sexuelle Halluzinationen gehandelt hat, ausgelöst durch die verabreichten Medikamente. Aber man kann nicht darüber hinwegsehen, dass es zu einer Häufung solch sexueller Übergriffe gekommen ist!“
Vier Opfer in vier Monaten in einer Praxis
„Und zwar in nur einer Praxis in Österreich. Nämlich in der vom Angeklagten. Zudem, obwohl der Herr Doktor die Medikamentengabe niemals verändert hat, kam es weder davor, noch danach zu weiteren solchen Vorfällen. Also handelt es sich um vier Opfer in vier Monaten in einer einzigen Ordination! Somit kam der Senat zum Schluss, dass diese Vorfälle stattgefunden haben!“
Unrealistisch, dass der Doktor nie alleine war
Weiters erklärte Doris Halper-Praunias: „Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass der Arzt, in seiner eigenen Praxis, mit den Patientinnen nie alleine gewesen sein kann. Nicht einmal für eine Sekunde. Also zu keiner Zeit. Die Aussagen seiner vier Assistentinnen, dass sie ihm nie den Rücken zugekehrt und der Herr Doktor permanent unter Beobachtung seiner Mitarbeiterinnen gestanden hat, sind definitiv nicht realistisch. Durchaus mögen das die Assistentinnen so empfunden haben, aber der Senat ist der Meinung, dass die Möglichkeit sehr wohl gegeben war!“
Vermutlich verliert der Arzt die Zulassung
Die Richterin führte zur Strafbemessung aus: „Der Rahmen beträgt für dieses Delikt 1 bis 10 Jahre. Mildernd haben wir den bis jetzt ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten bewertet. Verschärfend, dass es zu mehreren Verbrechen, mehreren solchen sexuellen Übergriffen gekommen ist. Da aufgrund der Verurteilung anzunehmen ist, dass der Herr Doktor seine Zulassung wahrscheinlich verlieren wird oder aber mit großen Patientinnen-Einbußen rechnen muss, wurde die Haftstrafe teilbedingt ausgesprochen!“
Anwalt legte volle Berufung gegen Urteil ein
Der Arzt nahm das Urteil „3 Jahre Haft, davon 2 Jahre bedingt“, mit stoischer Ruhe und regungslos zur Kenntnis. Sein Anwalt legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen des Strafausmaßes sowie Einspruch gegen das an drei Opfer zugesprochene Schmerzensgeld ein.
Fundiertes Schlussplädoyer des Staatsanwaltes
Vom Staatsanwalt, der in seinem Abschlussplädoyer in knappen, fundierten und präzisen Aussagen klarmachte, dass er den Aussagen der vier Opfer glaube und deshalb die Verurteilung des angeklagten Mediziners forderte, gab es keine Erklärung. Auch nicht von Andrea Posch, die drei Opfer vertrat. Daher nicht rechtskräftig.
Arzt verließ Gerichtssaal mit feuchten Augen
Erst beim Verlassen des Verhandlungsraumes im Landesgericht Eisenstadt zeigte der Herr Doktor emotionale Regungen. Verließ mit feuchten Augen den Saal 1. Nun muss sich die nächst höhere Gerichtsinstanz mit dieser Causa beschäftigen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
4. Missbrauchsopfer in Aufwachphase. Staatsanwalt weitete Sex-Anklage gegen Oberwarter Arzt aus
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