Schwerverletzte in Markt Allhau
Haftstrafe für Lenkerin nach Horrorunfall durch Sekundenschlaf
Nach anfänglichen Schlangenlinien fuhr eine Autolenkerin in Markt Allhau über eine doppelte Sperrlinie direkt in den Gegenverkehr. Verursachte – wie berichtet – auf der B 50 einen Frontal-Crash mit mehreren Schwerverletzten und war selbst im Wrack eingeklemmt. Ursache des Horrorunfalls laut Gerichts-Gutachter: Sekundenschlaf!
MARKT ALLHAU. „Ich war bei meinem Pferd in Ungarn. Den ganzen Vormittag. Dann bin ich bei der Stalltüre hinausgegangen. Mehr weiß ich nicht mehr. Die Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich im Grazer Krankenhaus aus meinem künstlichen Koma aufgewacht bin!“, schilderte die Autolenkerin aus der Steiermark im Landesgericht Eisenstadt. Die Angeklagte ist Magister, 29, ledig und hat keine Vorstrafen.
Sichtlich immer noch gezeichnet vom Frontalzusammenstoß, den sie am 19. März 2023 in Markt Allhau verursacht hatte. „Meiner beim Verkehrsunfall selbst schwer verletzten Mandantin wurden Milz und große Teile von Dick- und Dünndarm entfernt. Zudem hatte sie neben einem stumpfen Bauchtrauma auch multiple Brüche!“, führte ihr Anwalt aus. „Psychisch geht es ihr ebenfalls schlecht. Deshalb befindet sie sich in psychologischer Behandlung, um das alles verarbeiten zu können!“
500.000 Kilometer ohne Strafe
Weiters erwähnte der Verteidiger: „Die Klientin besitzt seit 12 Jahren den Führerschein, ist bereits an die 500.000 Kilometer gefahren und hat noch keine einzige Anzeige erhalten. Also eine gesetzeskonforme Lenkerin. Sie bekennt sich zum Unfall nicht schuldig, weil sie über keine Erinnerung verfügt, übernimmt aber die volle Verantwortung!“
Schlangenlinien
Einer von insgesamt 7 befragten Zeugen (39) berichtete, dass er sich mit seinem Wagen hinter der Angeklagten befunden hat und ihm ihr Fahren in Schlangenlinien aufgefallen ist. „Zwei bis dreimal ist die Frau auf die Gegenfahrbahn gekommen, hat aber wieder zurückgelenkt. Da war mir klar, dass da was nicht stimmt. Also habe ich mehrmals gehupt. Plötzlich ist der schwarze Wagen in einer leichten Rechtskurve geradeaus gefahren. Ohne zu bremsen über eine doppelte Sperrlinie. Frontal in den Gegenverkehr!“
Opfer kam in Krücken
Mit Krücken kam ein damals schwerverletztes Opfer (76) aus Güssing in den Saal 7. „Der dunkle SUV ist auf mich zugekommen. Die Fahrerin hatte ganz große Augen. Ihre Hände waren zum Lenkrad ausgestreckt. So, als ob sie auf den Aufprall gewartet hat. Dieses Bild sehe ich immer noch vor mir!“ Durch den Zusammenprall erlitt der Pensionist „18 Knochenbrüche, vom Hals bis zu den Zehen. Zwei Operationen sind noch ausständig!“
„Es tut mir furchtbar leid!“
Bei diesem wie auch einem weiteren Opfer stand die Angeklagte auf und sagte mit tränenerstickter Stimme: „Es tut mir furchtbar leid!“ Eine Gruppeninspektorin aus Oberwart, also eine erfahrene Polizistin, meinte in ihrer Aussage: „Als ich am Unfallort eintraf, wurde die Lenkerin gerade aus dem Wrack geborgen. Sie hat laut vor Schmerzen geschrien, dann ist sie zusammengebrochen!“ Nach einer kurzen Pause folgte: „Ich habe im Dienst schon viel erlebt, aber das war die schlimmste Unfallstelle, die ich je gesehen habe!“
Ein Gerichts-Sachverständiger analysierte dann sein Gutachten, in dem er zum Schluss kam, dass laut Blutbefund und anderer Untersuchungen weder Alkohol noch eingenommene Substanzen, sondern mit größter Wahrscheinlichkeit ein Sekundenschlaf Ursache für den Unfall war. „Ein Sekundenschlaf kann tatsächlich auch bei geöffneten Augen vorkommen! Möglicherweise wurden seitens der Lenkerin Warnsignale wie zum Beispiel mehrmaliges Gähnen ignoriert!“
Bedingte Haft und Geldbuße
So sah es auch Richterin Mag. Karin Knöchl. Die ebenfalls davon ausging, dass es nach mehreren Reitstunden und knapp 1.45 Stunden teils monotoner Autofahrt bei der Lenkerin zu einer Übermüdung im Fahrzeug gekommen ist. Offenbar sei das damit verbundene Risiko einzuschlafen unterschätzt worden. Deshalb fällte die Vorsitzende einen Schuldspruch wegen grober Fahrlässigkeit und schwerer Körperverletzung. Urteil: 4 Monate Haft, bedingt nachgesehen auf drei Jahre sowie eine Geldbuße von 720 Euro. Nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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