Bei Wellness-Ausflug im Südburgenland
Mann soll Lebensgefährtin vergewaltigt haben

- In Handschellen vorgeführt wurde der Angeklagte im Landesgericht Eisenstadt.
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Als regelrechtes „Monster“, dem Vergewaltigung, Körperverletzungen und Morddrohungen gegen mehrere seiner Lebensgefährtinnen vorgeworfen wurde, stand ein Vater zweier Kinder vor Gericht. So soll er unter anderem eine Geliebte mit dem Kopf ins WC gesteckt und dabei zweimal die Spülung betätigt haben. Doch sind all diese ungeheuerlichen Vorwürfe tatsächlich vorgefallen?
SÜDBURGENLAND. Laut dem Österreicher, Ende 30, derzeit in U-Haft, sind all diese Anschuldigungen falsch. Deshalb bekannte sich der Mann für „nicht schuldig!“ Bei einer Verurteilung drohen ihm 10 Jahre Gefängnis. Doch, der Reihe nach.

- Mit seinem Anwalt wartete der Beschuldigte im Landesgericht auf seinen Prozess.
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Umfangreiche Vorwürfe
Das Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin dauerte mehrere Minuten, so umfangreich waren die aufgelisteten Vorwürfe gegen den Beschuldigten. 2019 hätten die Vorfälle begonnen, kurz nach dem überraschenden Tod seiner Ehefrau und Mutter der gemeinsamen zwei Kinder.
Überwachungskameras
Mit Lebensgefährtin „Nummer 1“ sei es zu Streit, Beschimpfungen und einer Morddrohung gekommen. Zwecks Kontrolle der Freundin folgten die Installation von Überwachungskameras und Mikrofonen sowie die Drohung, intime Aufnahmen der Frau im Internet zu veröffentlichen. Nach der Zerstörung ihres Handys gab es handfeste Auseinandersetzungen mit Ohrfeigen und einem wuchtigen Stoß, wodurch das Opfer über die Stiegen im 1. Stock gestürzt und dabei verletzt worden sei.

- Die Verhandlung fand im Saal 1 statt.
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Kontoplünderung
„Harmloser“ die Bezichtigungen in Bezug auf Lebensgefährtin „Nummer 2“. Hier soll es zwar auch Streit und – vor allem nach Alkoholgenuss - aggressives Verhalten des Burgenländers gegeben haben, angeklagt ist aber nur eine Kontoplünderung von 12.500 Euro. Mit dem gestohlenen Geld hätte der Mann angeblich Lebensgefährtin „Nummer 3“ eingeladen.
Vergewaltigung
In einer Pension im Nahbereich der Therme Bad Tatzmannsdorf sei es dann Anfang 2024 während eines Wellness-Ausfluges mit dieser Freundin zu den schwersten Auseinandersetzungen gekommen. Wieder im Zuge von Streitereien soll der Mann sein Opfer gewürgt, geschlagen, mit „Ich stech' dich ab!“ bedroht und vergewaltigt haben. Auf Schmerzensschreie und „Ich will das nicht!“-Rufe der Frau, so heißt es in der Anklageschrift, reagierte der Angeklagte mit: „Was du willst, interessiert schon lange niemanden mehr!“

- Der Beschuldigte musste auf der Anklagebank Platz nehmen.
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Handschellen und Todesangst
Dann hätte es Faustschläge ins Gesicht gegeben, ehe der Beschuldigte seine Geliebte mit Handschellen gefesselt und deren Kopf in die WC-Muschel getaucht hat. „Dabei wurde zweimal die Spülung betätigt“, beschrieb die Staatsanwältin die Todesängste der Frau. Dass auch eine Verbrennung durch eine Zigarette am Oberarm des Opfers aufgelistet ist, sei der Ordnung halber ebenso angeführt.
Relativierend der Anwalt des Beschuldigten. Der den psychischen Zustand, besonders eines Opfers, zum Thema machte, da dieser Frau wegen ihres auffälligen Verhaltens vom Jugendamt ihre vier Kinder entzogen worden sind.
Psychische Auffälligkeiten
Während des Prozesses im Landesgericht Eisenstadt unter Richterin Doris Halper-Praunias kristallisierte sich heraus, dass es sowohl bei den Opfern als auch beim Angeklagten zu Selbstmordversuchen gekommen ist. Thematisiert wurden weiters auch psychische Auffälligkeiten bei zumindest zwei Frauen.

- Von einem Schöffensenat wurde der Angeklagte befragt, ebenso von der Staatsanwältin (Foto links) und seinem Verteidiger (Foto rechts).
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"Keine Gewalt!"
In seinen umfangreichen, ruhigen Aussagen erläuterte der Mann viele Situationen und Probleme in den Beziehungen, schloss jedoch kategorisch die Anklagepunkte aus. „Es gab keine Gewalt. Keinen Sturz über eine Stiege. Keine Kameras, keine Mikrophone. Keine Vergewaltigung. Keine Morddrohungen!“ Nach kurzer Pause folgte: „Auch habe ich kein Konto geplündert. Im Gegenteil. Ich habe Schulden der Frau beglichen. Das kann ich anhand von Auszügen beweisen. Alles, was mir hier vorgeworfen wird, ist nicht richtig!“
Auf die Frage des Schöffensenats, warum die Frauen die Vorwürfe „erfinden“ sollten, meinte der Angeklagte: „Teils aus Rache, weil ich sie verlassen habe oder wollte, dass sie ausziehen. Aber eigentlich kann ich es mir nicht wirklich erklären!“
"Liebe meines Lebens"
Vorgelesen wurde im Rahmen des stundenlangen Verfahrens auch der Abschiedsbrief eines Opfers, das den Selbstmordversuch überlebt hat. In diesem Schreiben bezeichnete sie den Angeklagten als „Du bist die Liebe meines Lebens … die wahre Liebe habe ich nur bei dir gefunden … du bist was ganz Besonderes … Meine Probleme belasten dich. Du brauchst eine Frau, die dir Kraft gibt. Ich habe keine mehr … “.
Ein Prozess mit Aussagen gegen Aussagen. Zwecks ergänzender Befragung eines Opfers, Beischaffung von weiteren Unterlagen sowie der Befragung zweier Polizisten, die urlaubsbedingt entschuldigt waren, wurde das Verfahren auf Mitte August vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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