Berufungsverhandlung zu Missbrauchs-Vorwürfen
Oberwarter Arzt beantwortete keine Fragen
Sexuellen Missbrauch an vier Patientinnen in seiner Praxis wirft die Staatsanwaltschaft einem Arzt aus Oberwart vor. Der Mediziner bestreitet auch in der Berufungsverhandlung im Landesgericht Eisenstadt die Tat. Im Gegensatz zum ersten Prozess beantwortete er nun keinerlei Fragen seitens des Gerichtes.
OBERWART. Die Vorsitzende verbot entgegen sonstiger Gepflogenheit jegliche Foto- und Filmaufnahmen. Verkündete dann, dass der Oberste Gerichtshof das erste Urteil gegen den Angeklagten - einen Schuldspruch mit 3 Jahren Gefängnis (12 Monate davon unbedingt) sowie Zahlung von 3.500 Euro Schmerzensgeld - aufgehoben hat und deshalb im Landesgericht Eisenstadt eine neue Hauptverhandlung stattfindet, angesetzt auf zwei Tage.
Schuldspruch im ersten Verfahren
Der Staatsanwalt brachte anhand fundierter Faktenlage vor, dass es im Zeitraum Juni bis September 2021 in der Ordination in Oberwart sexuelle Übergriffe an Patientinnen gegeben hat. In der Aufwachphase nach Untersuchungs-Sedierungen. Dabei ist es laut Ankläger zu Berührungen an Brüsten und im Intimbereich gekommen.
Sex-Missbrauch an 4 Patientinnen
Somit habe der Arzt die Wehrlosigkeit der Opfer für sexuellen Missbrauch ausgenützt. Im Rahmen der polizeilichen Erhebungen berichteten schließlich vier Patientinnen, unabhängig voneinander, über solche Übergriffe. Bei den Einvernahmen wurde seitens der Frauen auch ausgesagt, dass sie aus Angst, dass ihnen keiner glauben wird, vorerst keine Anzeige gemacht haben, ehe sie dann doch den Mut fanden.
Die Anwältin dreier Opfer forderte neuerlich eine finanzielle Entschädigung für ihre Mandantinnen, mit dem Hinweis, dass teils posttraumatische Belastungsstörungen vorliegen bzw. zur Verarbeitung der Vorfälle Psychotherapie in Anspruch genommen werden muss.
Anwältin: "Keine Halluzination"
Auch brachte Mag. Andrea Posch die Auffälligkeit vor, dass in einem kurzen Zeitraum „es nur in der Ordination des Angeklagten zu solchen Vorfällen gekommen ist!“ Weiters führte sie aus, dass vom Herrn Doktor stets dieselben Medikamente bei Sedierungen verwendet worden sind, es „eigenartigerweise“ aber weder davor noch danach weitere Vorfälle gab. Damit scheidet aus ihrer Sicht die von der Verteidigung bereits beim ersten Prozess vorgebrachte „Halluzination“ von sexuellen Übergriffen als Nebenwirkung der verabreichten Arzneimittel aus.
Verteidiger: "Unangenehme Träume"
Genau darauf zielte jedoch neuerlich die Strategie des Arzt-Anwaltes ab, der in seinen ersten Wortmeldungen von „sexuellen und unangenehmen Träumen“ sprach, die die Medikamente bei den Patientinnen ausgelöst haben und erklärte: „Mein Mandant hat die ihm angelasteten Taten nicht begangen und wird in diesem Verfahren keine Aussagen mehr machen!“
Arzt beantwortete keine Fragen
Das Verweigern weiterer Aussagen bzw. nicht beantworten von Fragen ließ sich die Vorsitzende des Schöffensenats vom Angeklagten bestätigen, ehe sie eines der Opfer als Zeugin aufrief. Teils unter Tränen und Weinkrämpfen schilderte die Frau aus dem Bezirk Oberwart neuerlich die Vorfälle und bestätigte, dass sie nach wie vor darunter leidet.
Angeklagter musste aus dem Saal
Da es der Frau mit zunehmender Dauer der Befragung emotional immer schlechter ging, zumal der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe saß, beantragte ihre Anwältin, dass der Arzt den Saal verlassen muss. Dem kam die Richterin nach. Im Anschluss daran führte die Zeugin detailreich jene Situation aus, in der es zum sexuellen Missbrauch gekommen ist. Bestätigte zudem, dass sie keines der anderen drei Opfer kannte und es bis dato keinen Kontakt zu diesen Frauen gegeben hat.
Für den weiteren Prozessverlauf kündigte die Vorsitzende das Abspielen kontradiktorischer Video-Einvernahmen anderer Zeuginnen sowie die Einvernahme eines Sachverständigen an. Morgen wird das Urteil erwartet.
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