Kampfszenen im Bezirksgericht Oberwart
Richter attackiert und bedroht
Auf einen Richter stürzte sich ein rabiat gewordener Mann im Bezirksgericht Oberwart, würgte, schlug und trat ihn, ehe eine Morddrohung folgte, so die Anklage. Wenige Tage später schlug der psychisch kranke Burgenländer mit einer Machete gegen das Tor einer Kirche. Nun wurde er in Handschellen zu seinem Prozess vorgeführt.
BEZIRK OBERWART. Seit seinem 18. Lebensjahr leidet der Frühpensionist unter diagnostizierter paranoider Schizophrenie. Wurde bereits mehrmals nach dem Unterbringungsgesetz in Krankenhäuser gebracht, um seine Aggressionen medizinisch in den Griff zu bekommen. Damit das Leben des oftmals verhaltensauffälligen Burgenländers, der auch mehrmals täglich Cannabis konsumierte, in geordneten Bahnen abläuft, fungierte ein Familienangehöriger als Erwachsenenvertreter. Teilte ihm sein Geld ein, gab ihm Lebensmittelgutscheine und einiges mehr.
Mit Taxi zum Gericht
Doch die verfügbaren Euros reichten dem Frühpensionist, inzwischen Anfang 30, nicht. Mit ein Grund dafür wohl seine Online-Spielsucht. Also wandte er sich mit der Bitte um Zuspruch höherer Barmittel per E-Mail an den für ihn zuständigen Pflegschaftsrichter. Da seine Ersuchen jedoch unbeantwortet geblieben sind, machte er sich am 2. Jänner 2024 mit dem Taxi auf zum Bezirksgericht Oberwart. Um das mit dem Herrn Rat im Rahmen des Sprechtages persönlich klären zu können.
Richter gewürgt und getreten
Als er schließlich dem Richter in den Amtsräumen gegenüberstand, äußerte er seinen Wunsch nach „mehr Geld“. Als er hörte, dass das nicht möglich sei, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, rastete der Burgenländer komplett aus. Attackierte den Herrn Rat, packte ihn heftig am Hals und würgte ihn. Im Zuge eines Gerangels fielen beide zu Boden, ehe der rabiate Mann dem Richter einen heftigen Tritt in die Kniekehle versetzte. Erst auf den beschwichtigenden Zuruf „Ich gebe dir alles Geld, was du willst!“ ließ der Tobende von seinem Opfer ab.
Morddrohung
In Rage deponierte der ausgerastete Frühpensionist laut Anklage in Richtung des Herrn Rat auch noch die Botschaft, dass er eine Mietfreistellung will, „sonst bringe ich dich um!“ Packte dann ein paar herumliegende Aktenzettel vom Richtertisch, verließ das Gebäude, stieg in einen Bus und fuhr Richtung Heimat. Polizisten nahmen den Burgenländer wenig später fest und brachten ihn nach dem Unterbringungsgesetz wieder in ein Krankenhaus. Zwei Tage danach wurde er entlassen, weil man der Meinung war, dass es nicht nötig sei, den Mann ins Gefängnis zu stecken.
Mit Machete gegen Kirchentür
Einige Tage nach dem Gewaltausbruch, nämlich am 7. Jänner, sprach sein Ring, den er auf einem seiner Finger trägt, zu ihm, so der Beschuldigte. Die Nachricht an ihn sei gewesen, er solle zur Kirche gehen und die Kirche verfluchen. Also packte der Mann seine 55 cm lange Machete, ging zur Tür eines Gotteshauses und schlug mehrmals zu. Verursachte dadurch tiefe Kerben im Holz. Als die Polizei eintraf, drohte er den Beamten: „Ich hau euch nieder, ihr '........kinder'!“
Pfefferspray und U-Haft
Richteten die Beamten zuerst ihre Waffen gegen den Machetenmann, konnten sie ihn schließlich mit Pfefferspray außer Gefecht setzen und überwältigen. Danach kam der Mann in U-Haft. Bis zu seinem heutigen Prozess im Landesgericht Eisenstadt, wo er wegen schwerer Körperverletzung, versuchter Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Urkundenunterdrückung angeklagt war.
Während die Staatsanwaltschaft eine schuld- und tatangemessene Bestrafung forderte, argumentierte der Verteidiger in Richtung eines milden Urteils und sprach von einem psychischen Ausnahmezustand seines Mandanten zum Tatzeitpunkt und von Wahnvorstellungen. Sonst sei sein Klient aber ein friedlicher Mensch!
Anwalt bekämpft Urteil
Das nicht rechtskräftige Urteil: 12 Monate Haft, 4 davon muss der Beschuldigte im Gefängnis verbüßen. Zudem Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Ankläger gab keine Erklärung ab, die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Richterspruch ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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