Bezirk Oberwart
Richterin in "Nazi"-Prozess: "Offenbar müssen sich viele im Internet auskotzen"

14 Monate bedingte Haft und eine Geldbuße gab es für einen Burgenländer, der wegen "Verbrechen gegen das Verbotsgesetz" sowie Verhetzung angeklagt war.  | Foto: Heigl
  • 14 Monate bedingte Haft und eine Geldbuße gab es für einen Burgenländer, der wegen "Verbrechen gegen das Verbotsgesetz" sowie Verhetzung angeklagt war.
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„Offenbar müssen sich viele im Internet auskotzen. Solche Sachen wie ,Juden sind Abschaum‘ schreibt man nicht. DAS weiß man“, fauchte die Vorsitzende. „Zudem haben sie sich E-Mail-Namen mit Begriffen aus dem 3. Reich zugelegt. Etwa ,Wolfsschanze 1‘ oder ,Hans SS Heil‘. Weil sie provozieren wollten!“, ergänzte der oberste Richter des Burgenlandes, Hofrat Dr. Karl Mitterhöfer schroff und eindeutig. „Aber da gibt es nichts zum Kokettieren. Das Thema ist besonders sensibel!“ Peng. Das hat gesessen. Szenen aus einem „Nazi“-Geschworenen-Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Zugleich das Ende einer penetranten Ausreden-Orgie des Angeklagten. Seinem kläglichen, jämmerlichen und peinlichen Versuch, die rechtsradikalen und rassistischen Sprüche mit: „Ich war in Trance!“, zu rechtfertigen.

BEZIRK OBERWART. Der Beschuldigte, Mitte 50, verweigerte bis jetzt jede Aussage zu den gegen ihn erhobenen, schweren Vorwürfen. Sowohl vor der Polizei, als auch beim „Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“. Erst auf Befragung von Richterin Mag. Birgit Falb brach er sein beharrliches Schweigen. Gab zu Protokoll, dass er verheiratet, Vater zweier minderjähriger Kinder und Notstandshilfeempfänger ist. Danach lauschte er, mit einem herablassend-arroganten Lächeln, den Ausführungen der Staatsanwältin.

Vorwürfe kein Pappenstiel...

Von gröblicher Verharmlosung, dem Gutheißen und Leugnen von nationalsozialistischem Völkermord sowie der NS-Verbrechen ist da die Rede. Von Verhetzung und Verbrechen nach §3 a Verbotsgesetz. Wahrlich kein Pappenstiel... Ausgeführt wurden die Taten im Rahmen von öffentlichen Postings und Kommentaren auf diversen Internet-Portalen im Mai 2021.

Krankheit. Medikamente. Alkohol.

Der Burgenländer aus dem Bezirk Oberwart bekannte sich schuldig und nickte die Erklärungen seines Verteidigers ab. Der versuchte, als Milderungsgrund die schwere Krankheit seines Klienten ins Treffen zu führen, die Einnahme zahlreicher Medikamente - und das unglückliche Zusammenspiel mit Alkohol. Weiters die angespannte Corona-Zeit, den Tod der Cousine und sein heutiges, reumütiges Geständnis.

"Ich war wie in Trance"

„Was hat sie da geritten, dass sie solch beleidigende Nachrichten bezüglich Juden und Ausländer schreiben?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Wie kommt man auf so eine Idee?“ „Weiß ich nicht...!“ „Was heißt, weiß ich nicht. Sie haben das ja geschrieben!“ „Ich war wie in Trance!“ Es muss ihnen doch klar sein, dass solche Äußerungen verboten sind!“ „Tut mir leid. Ist irgendwie passiert.“

"Ich konnte es selbst nicht glauben"

„Es kann doch nicht jeder schreiben im Internet, was er will!“ „Ich konnte selbst nicht glauben, was ich da alles geschrieben habe!“ „Sie meinen, erst als sie die Anklageschrift gelesen haben, haben sie mitbekommen, was sie da alles verzapft haben? Verstehe ich das richtig?“ „Ja. Ich wusste das gar nicht mehr! Ich war in Trance!“

Geärgert über Israelis... Hamas... Asylanten...

Dann versuchte der Burgenländer sein schwachsinniges Tun damit zu begründen, dass er 8 verschiedene Tabletten nehmen muss und nach ein paar Bier offenbar enthemmt war. Es im Rausch passiert ist. „Im Rausch können sie das gar nicht tippen, was da alles zu lesen ist!“, harschte die Richterin. „Geben sie es doch endlich zu, sie haben sich über etwas geärgert!“ „Ja!“ „Na also, worüber haben sie sich geärgert?“ „Über die Israelis... Die Hamas... Und Asylanten, die im Wald den Dreck zurücklassen...!“ Sprachlosigkeit im Saal.

"Bin mit unserer Regierung unzufrieden"

„Was haben sie gemeint mit ihrem Kommentar ‚Der letzte Wählbare hat sich 1945 erschossen?“ „Ich bin mit unserer Regierung unzufrieden!“ „Und dann schreiben sie so einen Schwachsinn?“ „Jetzt weiß ich auch, dass das ein Blödsinn war. Ich wundere mich selbst über mich. Ich war wie in Trance!“ „Und wofür steht ,Raus mit Juden und Muslimen?“ „Ich kann mich nicht erinnern.“ „Sie haben ja gegen alle etwas!“ „Ich war wie in Tran..!“

Gerichts-Präsident stoppte Ausreden-Larifari

Da reichte es dem umsichtigen Gerichtspräsidenten, Hofrat Dr. Karl Mitterhöfer, mit dem Ausreden-Larifari und unterbrach den Angeklagten. „Sie wollen uns hier weiß machen, dass sie nicht mehr wissen, was sie getan haben. Sehr wohl aber haben sie ganz spezielle E-Mail-Accounts gewählt. Während andere einen Teil des Namens oder Kosenamen verwenden, greifen sie zu Bezeichnungen aus dem 3. Reich. Meinen sie nicht auch, dass das eigenartig anmutet?“ „Ääääh. Ich war wie in Tran..!“ „SIE SIND ganz offenkundig mit dieser Ideologie verhaftet! Glauben sie mir, wir werden auch in Zukunft ein kritisches Auge auf sie werfen!“ Spätestens jetzt war dem Angeklagten klar, hier ist „Schluss mit lustig“.

Süffisantes Lächeln und "SS"-Suchbegriffe

„Vielleicht hätten sie ihre Zeit besser mit ihren beiden minderjährigen Kindern verbracht, als so einen Blödsinn zu veröffentlichen“, warf die Beisitzer-Richterin ein. „Das wäre sinnvoller gewesen!“ Auch die Staatsanwältin hakte ein: „Ihre Trance-Geschichte ist nichts anderes als eine Ausrede. Außerdem sitzen sie hier die ganze Zeit mit einem süffisanten Lächeln. Gemeinsam mit den gefundenen Suchbegriffen auf ihrem PC nach „SS“ und „Judenkarikaturen“ spiegelt das schon einen Ausdruck ihrer inneren Haltung wider!“

Schuldspruch für Angeklagten

Nach dem dann auch noch der Tod der „Ur-Oma“ eine Rolle spielen sollte, zusätzlich zu Alkohol, Tabletten und dem Tod der Cousine sowie der zwischenzeitlich allen im Saal mehr als geläufigen Floskel des Trance-Zustandes, fällten die Geschworenen einstimmig das Urteil: Schuldig! 14 Monate Haft, bedingt auf 3 Jahre sowie eine Geldbuße von 960 Euro. Der „Trance-Täter“ akzeptierte, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Strafe daher nicht rechtskräftig.

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