Bezirk Oberwart
Security-Mann erpresste Ex-Frau mit Sex-Aufnahmen
17-fach vorbestraft und direkt aus der Zelle zum nächsten Strafprozess: wegen Stalkings und fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner Ex-Gattin. Zudem soll der Security-Mitarbeiter aus dem Bezirk Oberwart, laut Staatsanwaltschaft, die Frau mit Nacktfotos und intimen Videos zu sexuellen Handlungen erpresst haben. Jahrelang. Nach einer 90-Minuten-Verhandlung gings zurück ins Gefängnis. Für zwei Jahre.
BEZIRK OBERWART. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, 58, geschieden, aus dem Bezirk Oberwart, ist im Landesgericht Eisenstadt kein Unbekannter, wie zwei Haftstrafen und satte 17 einschlägige Vorstrafen belegen. Nun saß der Burgenländer neuerlich auf der Anklagebank. Wegen des Vergehens der beharrlichen Verfolgung, in dem er teils täglich mit bis zu 100 Anrufen und Nachrichten seine Ex-Ehefrau kontaktierte, wie die Staatsanwältin erläuterte.
Dies geschah über SMS, WhatsApp, E-Mail und Messenger. Weder Namensänderungen im Internet, noch neue Rufnummern brachten Abhilfe, da der Beschuldigte, mit großem Aufwand, immer wieder die aktuellen Daten seiner Ex-Gattin herausfand. „Zudem hat der Angeklagte ein Foto seiner Ex-Frau in leichter Kleidung und mit Augenbinde auf Facebook veröffentlicht!“, so die Staatsanwältin. Auch hat er Familienangehörige der Frau kontaktiert und sie vor diesen schlecht gemacht, in dem er behauptete, dass "seine Ex-Gattin Alkohol- und Drogen konsumiere, bereits ein Strafverfahren laufe und sie sich um ihre Kinder schlecht kümmere!"
In Strumpfhose und High Heels
Weitere Vorwürfe gegen den Mann waren über längere Zeit hinweg ausgeübte Gewalt gegen die Ex-Frau, Nötigungen und gefährliche Drohungen. Zudem Erpressung zu sexuellen Handlungen, in dem er sie aufforderte, mehr oder weniger als „freiwillige Sexsklavin“ in Strumpfhose und mit High Heels bei ihm zu erscheinen, ansonsten er intime Fotos und Videos von ihr im Internet veröffentlichen werde. Außerdem würde er ihren Kindern erzählen, dass sie eine Prostituierte sei.
Die Ernsthaftigkeit untermauerte der Security-Mann durch Nachrichten wie: „Wenn ich dich sehe, kassiere ich dich ein – du weißt, es heißt, bis dass der Tod uns scheidet“. Oder nach Übermittlung eines Waffenfotos meinte der Burgenländer zu seiner Ex-Gattin: „Schau mal, was ich jetzt habe, könnte losgehen...“ und „Wenn ich mit dem Auto durch den Ort fahre und dich sehe, könnten meine Bremsen versagen!“
Richterin schrie Angeklagten an
Verteidigerin Mag. Ina-Christin Stiglitz erklärte kurz und prägnant, dass sich ihr Mandant geständig zeigen werde, lediglich die Facebook-Veröffentlichung des leicht-bekleideten Fotos seiner Gattin wird von ihm bestritten. Das bestätigte auch der Angeklagte und versuchte danach in regelrechten Wortschwallen, relativierende Erklärungen zu finden. Ließ nicht einmal die Richterin zu Wort kommen, ehe Dr. Karin Lückl schreiend: „Horchen sie mir einmal zu!“, klarmachte, wo die Grenzen des Beschuldigten liegen.
Im Zuge weiterer Befragungen behauptete der 58-Jährige ernsthaft, dass er durch Drohungen, der harten Ausdrucksweise und der Sex-Aufnahmen-Erpressung sich seiner Ex-Frau „interessant machen wollte!“, damit „sie wieder zu mir zurückkommt!“ Angst habe er aber auf alle Fälle keine verbreiten wollen. Zugeben musste der Mann auch, dass er seine Frau gewürgt und durch Schläge sowie Tritte verletzt und schwer misshandelt hatte. Seine diesbezügliche Anmerkung vor der Richterin: „Nicht mit Absicht!“
Außer Streit standen auch einige von der Ex-Gattin erwirkte „Einstweilige Verfügungen“ wie etwa Wegweisungen und Annäherungsverbote. Die der Angeklagte damit kommentierte, dass „ja eigentlich seine Ex-Gattin immer wieder mit ihm in Kontakt trat!“ und er sich zwischen Liebes-Hoffnungen und Absagen „wie ein alter Fetzen, den man in die Ecke gehaut hat“, gefühlt habe. Sah dann aber seine „Blödheiten ein“ und gestand: „Vieles ist passiert, ohne nachzudenken!“
Keine Liebeserklärungen, nur Drohungen
Auch wenn der Beschuldigte mit aller Mühe versuchte, seine Taten zu verharmlosen und schönzureden, machte die Vorsitzende klar, dass es keine Liebes-Erklärungen, sondern nur Drohungen und Gewalt gegeben habe. Deshalb sei das Opfer, wegen psychischer Probleme, sogar in ärztlicher Behandlung. Daraufhin entschuldigte sich der Angeklagte: „Es tut mir alles leid. Ich werde meine Ex-Frau nicht mehr belästigen!“ Seine Anwältin bat um ein mildes Urteil. „Mein Mandant hat eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann und wird sich deshalb in Therapie begeben“, so Mag. Ina-Christin Stiglitz.
Richterin Dr. Karin Lückl sprach den Security-Mann schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren. Der Burgenländer nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.
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