Stumme Zeugen gegen Gewalt an Frauen

v.l.n.r.: Mag.a Karin Kölly, Juristin im Gewaltschutzzentrum Burgenland, Annemarie Reiss, Leiterin Gewaltschutzzentrum Burgenland, LR Verena Dunst, Mag.a Katrin Höferer, Frauenreferat Burgenland
  • v.l.n.r.: Mag.a Karin Kölly, Juristin im Gewaltschutzzentrum Burgenland, Annemarie Reiss, Leiterin Gewaltschutzzentrum Burgenland, LR Verena Dunst, Mag.a Katrin Höferer, Frauenreferat Burgenland
  • hochgeladen von Thomas Polzer

Die Wanderausstellung ist eine der Aktivitäten im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ vom 25. November bis 10. Dezember, dem „Internationalen Tag der Menschenrechte“. Sie ist bis 12. Jänner 2015 an vier Standorten im Burgenland – in der FH Burgenland, der Frauenberatungsstelle Oberwart, im Gewaltschutzzentrum Oberwart und in der Bezirkshauptmannschaft Güssing – zu sehen.

„Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat jede 3. Frau in der EU seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren, in Österreich ist es jede fünfte Frau - eine alarmierende Zahl. Dabei ist Gewaltausübung durch einen nahestehenden Menschen die häufigste Menschenrechtsverletzung an Frauen. Wir wollen den Internationalen Tag der Menschenrechte vor allem dazu nutzen, zu signalisieren, dass es Hilfe gibt für Frauen, die von Gewalt bedroht sind. Wir haben im Burgenland ein dichtes Netz an Einrichtungen, die Betroffenen rasch helfen können“, betont Frauenlandesrätin Dunst.

1.800 Betretungsverbote in 15 Jahren, Tendenz steigend
1999 wurde das Gewaltschutzzentrum Burgenland gegründet. Seine Aufgabe im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ist es, Opfern von familiärer Gewalt, seit 2006 auch von Stalking, schnell, unbürokratisch, kostenlos und vertraulich beizustehen. „In den 15 Jahren seit Bestehen haben wir mehr als 6.500 Personen betreut“, berichtet Zentrums-Leiterin Annemarie Reiss. Die Anzahl ist ansteigend; waren es zu Beginn noch rund 200, waren es 2013 bereits 540 betreute Personen. Rund 1.800 Betretungsverbote wurden seit der Gründung durch die Polizei verhängt, auch deren Anzahl nimmt zu – von anfangs 64 auf 160 im Vorjahr. 88% der Opfer waren weiblich, die Täter in 92% der Fälle männlich. In rund der Hälfte der Fälle waren die Opfer Ehefrauen oder Lebensgefährtinnen, in etwa 10% wurde der Ex-Partner gewalttätig. In der Hälfte der Fälle leben minderjährige Kinder im Haushalt.

Muster als Warnsignale

Viele Frauen zögern zu lange, Hilfe in Anspruch zu nehmen oder Anzeige bei der Polizei zu erstatten, berichtet Reiss. „Dabei sind sich viele gar nicht bewusst, dass eine Situation, bei der Gewalt im Spiel ist, jederzeit lebensbedrohlich werden kann“. Nach wie vor würden die meisten Tötungsdelikte von nahestehenden Personen verübt. „Fast immer sind Muster erkennbar, die Warnsignale sein müssten“, so Reiss.

Dazu zählen etwa Morddrohungen, extremes Kontrollverhalten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, zunehmende Gewalt, Erzwingen sexueller Handlungen, versuchtes Erwürgen, Bedrohung mit Waffen und Trennungssituation. Experten können diese Gefährdungen einschätzen; dabei sei das Zusammenspiel von Polizei, Gerichten, Strafjustiz und Opferschutzeinrichtungen besonders wichtig.

Hilfe auf mehreren Ebenen

Unmittelbar nach Verhängung eines Betretungsverbotes durch die Polizei oder nach anderen Einsätzen bei familiärer Gewalt wird das Gewaltschutzzentrum kontaktiert, dieses informiert in der Folge die Betroffenen, die meist selbst vor Schritten gegen nahe stehende Menschen zurückscheuen.

Das Gewaltschutzzentrum unterstützt Opfer von Gewalt unter anderem durch rechtliche und psychosoziale Beratung, bei Gerichts- und Behördenkontakten, bei Problemen mit Kindern, berät bei den weiteren rechtlichen Schritten und beim Erarbeiten von Entscheidungshilfen.

Weniger Morde durch Gewaltschutzgesetz

Jährlich eine von 300.000 Frauen in Österreich ist Opfer eines (versuchten) Tötungsdeliktes durch einen aktuellen oder ehemaligen Partner. Im europaweiten Vergleich hat Österreich die niedrigste Mordrate, was auf das Gewaltschutzgesetz zurückzuführen sei. Seit 2000 werden in Österreich jährlich 50 Morde verübt, in den 80er und 90er Jahren waren es 70 bis 80 Morde. 1997 wurde das erste Gewaltschutzgesetz, 1998 die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung beschlossen. Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes 2013 brachte einen besseren Schutz der Kinder durch die Ausweitung des Betretungsverbotes im Bedarfsfall auf Schulen, Horte oder Kindergärten.

Burgenland: dichtes Netzwerk an Gewaltschutzeinrichtungen

Im Burgenland können sich Betroffene an das Frauenhaus, das Gewaltschutzzentrum Burgenland, an eine der sieben Frauenberatungsstellen des Landes oder die bundesweite 24-Stunden-Frauenhelpline 0800/222 555 wenden.

Das Gewaltschutzzentrum ist unter 03352/31420 von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr, am Donnerstag von 17 - 20 Uhr erreichbar, per Mail unter burgenland@gewaltschutz.at, Beratungen werden nach Vereinbarung durchgeführt.

Kostenlose Fem:Help-App

Eine neue, speziell für Frauen entwickelte Smartphone-App des Frauenministeriums bietet darüber hinaus Hilfe in akuten Notsituationen. Nur mit einem persönlichen Pincode zugänglich, informiert diese gezielt über Gewaltschutz, bietet die Möglichkeit zur Dokumentation von Gewaltsituationen und zum Speichern wichtiger Daten oder Bilder von Verletzungen. Die fem:HELP-App kann als Android- oder IOS-Version unter frauen.bka.gv.at kostenlos heruntergeladen werden.

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