Arbö Burgenland
Verkehrssicherheitstipps für Wildwechsel im Herbst
Im Herbst steigt die Gefahr für Wildunfälle wieder. Arbö-Experte Martin Heissenberger gibt Tipps.
BURGENLAND. „Viele Wildunfälle passieren im Herbst“, sagt ARBÖ-Landesgeschäftsführer Martin Heissenberger. „Kollisionen gehen für die Autolenker und Fahrzeuginsassen zumeist glimpflich aus und enden lediglich mit einem Schaden am Fahrzeug. Dennoch gibt es jedes Jahr genug schwere Unfälle, bei denen auch Personen zu Schaden kommen und Tiere verletzt oder getötet werden.“
2021 gab es in Österreich insgesamt 298 Wildunfälle bei denen 325 Menschen verletzt und eine Person getötet wurden. Burgenland waren es im vergangenen Jahr 32 Unfälle mit Wildbeteiligung, 36 Personen - davon sechs Menschen schwer – wurden verletzt, tödlicher Unfall war zum Glück keiner dabei. „Darum müssen Kraftfahrzeuglenker speziell jetzt in Waldgebieten vorsichtig unterwegs sein und die Warnschilder ‚Wildwechsel‘ unbedingt beachten, um Kollisionen mit Tieren zu vermeiden“, rät der ARBÖ-Experte eindringlich.
Die Tipps des ARBÖ für ein richtiges Verhalten
- Fahrzeuglenker müssen ihr Verhalten anpassen: In den Abendstunden und am Morgen muss man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern aufmerksam und vorausschauend fahren sowie das Tempo reduzieren!
- Besondere Vorsicht geboten ist auf wenig befahrenen Nebenstraßen. Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten ist mit Wildwechsel zu rechnen.
- Überquert Rotwild in der Dämmerung oder Nacht die Straße, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Das Fernlicht irritiert das Wild, sodass es mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt.
Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist
- Dem Tier nicht ausweichen, wenn das Risiko besteht, gegen einen Baum zu prallen, im Straßengraben zu landen oder den Gegenverkehr zu gefährden. Wenn man merkt, dass ein Zusammenstoß mit dem Rotwild oder einem Wildschein nicht mehr vermeidbar ist, sollte man das Lenkrad gut festhalten, damit das Fahrzeug beim Zusammenprall nicht von der Spur abkommt.
Was tun nach einem Wildunfall?
„Ist ein Wildunfall passiert, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden“, erklärt Heissenberger. Die Nichtmeldung eines Schadens ist strafbar, denn bei einem Wildschaden besteht laut Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Das getötete Wild darf niemals mitgenommen werden.
„Eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls bei der Polizei ist hilfreich, damit der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann“, so der Experte vom ARBÖ Burgenland.
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