ARBÖ prüfte in Oberwart über 4.250 Fahrzeuge nach der §57a-Richtlinie
Der ARBÖ Burgenland stellt den Fahrzeugbesitzern gutes Zeugnis bei Wartung aus.
OBERWART. Der ARBÖ Burgenland hat im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2017 in den sieben burgenländischen Prüfzentren über 27.000 §57a-Überprüfungen durchgeführt. In Oberwart waren es mehr als 4.250. Die erhobenen Daten wurden nun zusammengefasst und erstmals in einem Report veröffentlicht.
"Eine Auswertung einer so großen Anzahl von technischen Überprüfungen für das Burgenland ist eine Premiere. Durch eine Stichprobe von 4.250 Fahrzeugen (8 Prozent der im Bezirk zugelassenen Fahrzeuge) hat der ARBÖ-Report statistisch eine hohe Aussagekraft. Dadurch lassen sich Rückschlüsse auf den technischen Zustand und die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Kraftfahrzeuge in der Region schließen", betont ARBÖ-Vizepräs. Gerhard Pongracz.
Drei Mangelstufen
Das "Pickerl", wie die §57a-Prüfung umgangssprachlich gerne genannt wird - ist eine vorgeschriebene Begutachtung aller in Österreich zugelassen Fahrzeuge, die etwa 130 Prüfpositionen checkt. "Bei den Begutachtungen wird generell zwischen leichtem, schwerem Mangel und Gefahr in Verzug unterschieden. Im ARBÖ-Report wurden nur die schweren Mängel und Abnützungen bzw. Beschädigungen bei Gefahr in Verzug berücksichtigt. Die Begutachtungen wurden für PKW und Kombi gemacht", fasst Wolfgang Gröller, Einsatzleiter Prüfzentrum Oberwart zusammen.
"Der Vorteil des ARBÖ ist, dass dieser als Autofahrerorgranisation bei der §57a-Begutachtung objektiv und unabhängig agiert. Uns ist wichtig, dass die Fahrzeugbesitzer wissen, was die am stärksten strapazierten Bauteile sind, damit diese bei Service und Wartung besonders gut geprüft werden", so Pongracz, der auf die hohe Bedeutung zur "Steigerung der Verkehrssicherheit" hinwies.
Hauptmängel
Die Top 3 der schweren Mängel betreffen Achsen und Achskörper, die Auspuffrohre und Schalldämpfer, sowie den Unterboden durch Korrosion. "Das Ergebnis des ARBÖ fällt im Bezirk sehr positiv aus. Der technische Zustand der Fahrzeuge in der Region ist sehr gut. Von den über 4.250 Fahrzeugen mussten lediglich 220 zu einer Nachbegutachtung. Fast 95 Prozent absolvierten das "Pickerl" positiv. Die Autofahrer im Bezirk legen großen Wert auf Wartung und Instandhaltung ihrer Fahrzeuge", so Gröller.
Neue Fristen-Regelungen
Die Neuerungen bei den Fristen treten mit 20. Mai 2018 in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die "Pickerlüberprüfung" dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist "nach hinten" mehr.
Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann, zusätzlich verkürzt: Einerseits gilt der 4-monatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat nicht mehr, andererseits kann der 3-monatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat nur zum Teil genutzt werden.
Privatfahrzeuge
Für privat genutzte Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h reicht der Toleranzzeitraum wie bisher von einem Monat vor dem Prüfmonat und bis vier Monate danach.
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