Fahrerflucht: Angst vor Konsequenzen ist für Opfer lebensgefährlich
Flucht kann drei Jahre Gefängnis bedeuten, Club fordert Zeugen zu Mithilfe auf
ÖAMTC: Am vergangenen Wochenende ereignete sich zwischen Stuben und Bernstein ein Unfall mit Fahrerflucht. Ein Pkw ist mit einem Kleinmotorrad zusammengestoßen – der 16jährige erlitt Verletzungen. Der Autolenker flüchtete.
Verdrängung, Angst
"Unfälle, in die man verwickelt ist, stellen für Autofahrer eine massive Stress-Situation dar. Manche geraten in Panik und reagieren mit Verdrängung, Verleugnung und flüchten. Andere treffen die Entscheidung rational - sie befürchten strafrechtliche oder persönliche Konsequenzen", so ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb über die unterschiedlichen Ursachen, warum ein Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall nicht anhält und Erste Hilfe leistet.
In beiden Fällen sieht der Kraftfahrer in der Flucht den einzigen Ausweg. "Die Angst, die er plötzlich hat, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen. Die richtige Reaktion des Unfalllenkers kann für das Opfer über Leben und Tod entscheiden", betont der ÖAMTC-Regionalleiter.
Geldstrafen und Gefängnis
"Rechtlich wird unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfallverursacher anders gewertet als bei jemandem, der zufällig am Unfallort vorbeikommt", erklärt der ÖAMTC-Regionalleiter.
Als fahrerflüchtig bei einem Unfall mit Personenschaden gilt, wer als Unfallverursacher eine verletzte Person im Stich lässt und nicht die Polizei verständigt. "Dabei ist zu beachten, dass bereits das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt", betont Rudolf Leeb.
Wird ein Fahrerflüchtiger ausfindig gemacht, so muss er mit rechtlichen Folgen rechnen. Einem fahrerflüchtigen Lenker drohen je nach Unfallfolge entweder eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, der Entzug der Lenkberechtigung oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre. Außerdem kann in diesem Fall die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern.
Anhalten, Absichern, Helfen
Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat laut Straßenverkehrsordnung mehrere Verpflichtungen. Personen, die im weitesten Sinn als Unfallverursacher zu bezeichnen sind, müssen - ohne Rücksicht darauf, ob sie am Unfall schuld sind - als Fahrzeuglenker sofort anhalten, die Unfallstelle absichern sowie an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken. Wurden Personen verletzt, muss der Verursacher Hilfe leisten oder zumindest Hilfe holen.
Auf jeden Fall muss sofort die Polizei verständigt werden. "Zeugen eines Unfalls sind aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden", sagt ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb. "Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen. Damit leistet man einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung und Lösung des Falles."
Unfallverursacher
Unfallverursacher ist, wer eine Ursache für einen Unfall gesetzt hat, in den ein anderer Straßenbenützer verwickelt ist. Ob man selbst Unfallfolgen erlitten hat, ist dabei unerheblich.
Unfallverursacher ist man auch dann, wenn ein anderer Straßenbenützer ausweichen musste und verunglückte, obwohl mit dem Fahrzeug des Verursachers kein Zusammenstoß erfolgte.
Fahrerflucht bei Sachbeschädigungen
Bei Sachbeschädigungen ohne Fremdbeteiligung, beispielsweise bei Flurschäden oder wenn man auf einem Parkplatz ein abgestelltes Auto beschädigt, ohne den Besitzer zu kennen und verständigen zu können, ist man verpflichtet, „unverzüglich“ – das heißt gegebenenfalls auch sofort in der Nacht – die Polizei zu verständigen und den Schaden zu melden. Sonst macht man sich der Fahrerflucht schuldig.
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