Müssen Raucher bald vor die Türe?
Viele Gastwirte bereiten sich bereits auf ein generelles Rauchverbot in ihren Lokalen vor.
In der Bundespolitik zeichnet sich ein generelles Rauchverbot für öffentliche Lokale ab. Die Standpunkte von SPÖ und ÖVP haben sich zuletzt deutlich angenähert.
In unserer letzten Ausgabe berichteten wir bereits darüber, dass das Szenelokal "DieBank" in Oberwart und auch die Maturabälle im Messezentrum Oberwart ab Feber rauchfrei werden.
Jasmin Stromberger hat in ihrem Lokal in der Oberwarter Schulgasse bereits seit längerer Zeit eine nichtraucherfreundliche Lösung gefunden. In ihrem Kaffeehaus ist nämlich der Hauptraum rauchfrei und nur ein Nebenraum als Raucherraum gekennzeichnet.
"Ich würde es positiv finden, wenn es bald eine einheitliche Regelung gibt. Dann könnte niemand einen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen", meint Stromberger, die auch glaubt, dass es sich nicht auf den Umsatz auswirken würde, sollte ein generelles Rauchverbot kommen. "Schließlich geht man in ein Lokal um sich zu unterhalten und gut bewirtet zu werden. Rauchen kann man überall anders", so Stromberger weiter.
Umsatzeinbußen befürchtet
Viele Betriebe, die nach der Änderung des Tabakgesetzes (siehe unten) umbauen mussten, nahmen viel Geld in die Hand um Raucherbereich und Nichtraucherbereich baulich zu trennen.
Sascha Wurglits hat seinen Gasthof in Großpetersdorf auch erst vor einigen Jahren dementsprechend angepasst. "Meiner Meinung nach wäre es am besten wenn es so bleiben würde. Schließlich haben viele Wirte vor einigen Jahren viel Geld investieren müssen", so Wurglits, der auch glaubt, dass es in den ersten Monaten zu Umsatzeinbußen kommen wird.
"Nach einiger Zeit wird sich das aber wieder einpendeln, so der Gastronom weiter, der aber bereits damit rechnet, dass die Regierung diesen Beschluss zum Rauchverbot in öffentlichen Lokalen demnächst fassen wird.
Ihre Meinung ist gefragt. Sind Sie für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie? Stimmen Sie hier ab.
TABAKGESETZ
Seit 1.1.2009 gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie.
Davon ausgenommen sind Betriebe, die nur über einen Gastraum verfügen, der entweder kleiner als 50 Quadratmeter ist oder zwischen 50 und 80 Quadratmeter groß ist, aber dessen Abtrennung aufgrund bau-, Feuer- oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften nicht zulässig ist.
Betriebe, die über mehr als einen Gastraum verfügen, können (Neben-)Räume bezeichnen, in denen das Rauchen gestattet ist. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Tabakrauch nicht in den Nichtraucherraum (Hauptraum) dringt und dass mindestens die mindestens die Hälfte der Plätze im Nichtraucherraum liegen.
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