SPÖ Argumente nicht glaubwürdig?
Der Lienzer Bürgermeister bezog zur Wahlanfechtung der Lienzer SPÖ schriftlich Stellung. Er sieht in der Anfechtung nur ein Machtspiel der Lienzer Oppositionspartei.
LIENZ (ebn). In Österreich besteht seit 1. Juli 2007 die allgemeine Möglichkeit zur Briefwahl, nachdem dafür der Artikel 26 der Österreichischen Bundesverfassung geändert wurde. Ab 2007 erfolgt die Briefwahl im In- und Ausland durch Anforderung einer Wahlkarte, welche dazu verwendet wird, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Die Bestätigung der korrekten Abgabe erfolgt nur durch die eigene Unterschrift auf der Wahlkarte. In Tirol wurde die Briefwahl seither bei der Landtagswahl 2008, der Nationalratswahl 2008, der Europawahl 2009, der Gemeinderatswahl 2010 und der Bürgermeisterwahl 2010 angewendet und später bei der Bundespräsidentenwahl 2010. Bei allen diesen Wahlen mit Briefwahl hat niemand weder das System der Briefwahl an sich, noch die Handhabung der Übermittlung der Wahlkarten in der Stadtgemeinde Lienz gerügt.
"Erst die Bürgermeister-Stichwahl vom 28.3.2010 in Lienz wurde von der SPÖ zum Anlass genommen, Fehler zu suchen, die sie bei den fünf Wahlen zuvor in keinster Weise gestört haben, obwohl die Vorgangsweise immer exakt die gleiche war. Insbesondere die Gemeinderatswahl vom 14. März hat man nicht angefochten. Die SPÖ befürchtet zu Recht, dass sie bei einer Wiederholung der Gemeinderatswahl ja auch ein Mandat verlieren könnte. Da will es die SPÖ nicht so genau wissen, auch nicht bei der Bürgermeisterwahl vom 14.März. Auch hier könnten von einer Anfechtung andere profitieren" meint Bürgermeister Johannes Hibler
"Nur die Bürgermeister-Stichwahl vom 28.3.2010 wird angefochten weil nur hier, egal bei welchem Ausgang, ein Machtverlust für Blanik nicht denkbar ist, ein Machtgewinn allerdings schon. Daher ist das Argument der SPÖ, man will es nur genau wissen nicht glaubwürdig" kommentiert der Bürgermeister die Wahlanfechtung.
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