Mordanschlag in Ottakring
Wiener zu Unrecht zu elf Jahren Haft verurteilt?
Ein 48-Jähriger wurde im Februar 2022 wegen Beteiligung an einem Mordanschlag in der Ottakringer Hippgasse 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt. Jetzt haben sich zwei neue Zeugen gemeldet und der Beschuldigte wurde enthaftet - es kommt zum neuen Prozess.
WIEN. Im Februar vergangenen Jahres wurde ein heute 48-Jähriger wegen Beteiligung an einem Mordanschlag in Ottakring zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt. Jetzt wurde der Mann enthaftet und es kommt erneut zum Prozess am 13. November.
Was ist passiert? Der Mordanschlag ereignete sich am frühen Morgen des 20. November 2018 in der Ottakringer Hippgasse. Das Opfer war ein Mann, der mit einem länglichen, rohrförmigen Werkzeug niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt wurde.
Er erlitt laut Medienberichten u. a. ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch. Später kommentierte die Staatsanwältin, dass es an ein Wunder grenze, dass der Mann die ihm beigebrachten Verletzungen überlebte.
Aus gekränkter Ehre Anschlag bestellt
Der Ex-Schwiegervater des Mannes - ein 58-Jähriger - hatte den Anschlag bestellt, aus gekränkter Ehre, weil dieser ein außereheliches Verhältnis mit seiner Schwägerin eingegangen war und mit ihm auch noch ein Kind gezeugt hatte. Das passte laut "APA" dem Immobilienunternehmer nicht und er wollte den Ex-Schwiegervater daher beseitigen lassen.
Aus dem Grund suchte er nach einem Killer, den er nach längerer Zeit gegen ein entsprechendes Entgelt auch fand. Der Mordanschlag scheiterte und die Verantwortlichen wurden lang langwierigen Ermittlungen ausgeforscht und festgenommen. Der Besteller wurde 2019 wegen Bestimmung zum Mord und der unmittelbare Täter im Februar 2022 wegen versuchten Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Mitangeklagt sowie verurteilt wurde im Februar vergangenen Jahres auch der nunmehr enthaftete 48-Jährige. Der Ex-Schwiegervater des Opfers hatte behauptet, dass der 48-Jährige den Tatplan gekannt, die Geldforderung des Killers in Höhe von 10.000 Euro entgegengenommen, die Ausstellung einer Rechnung in Aussicht gestellt und diese auch bezahlt habe. Der Beschuldigte stritt das vor dem Gericht vehement ab. Trotzdem bekam er elf Jahre Haft.
Doch im September vergangenen Jahres kam es zur Wende. Ein Mithäftling des Drahtziehers wandte sich in einem Brief an den Anwalt des Beschuldigten. Darin steht, dass der Drahtzieher ihm in einer Justizanstalt und später während einer Busfahrt zu einer anderen Justizanstalt erzählt habe, er habe falsch gegen den 48-Jährigen ausgesagt und diesen in die Mordsache "hineingezogen", meldet die "APA".
"Besessen von dem Rachegedanken"
Grund für dieses Verhalten waren wohl Grundstücke in der Türkei, die der 48-Jährige im Besitz des zehn Jahre älteren Mannes verkauft und diesen dabei betrogen habe. „Er ist besessen von dem Rachegedanken. Mit seinen Lügen hat er das Hohe Gericht dazu gebracht, einen unschuldigen Menschen zu verurteilen“, heißt es in dem Brief. Das hörte auch ein anderer Häftling in der Justizanstalt, der dann im vergangenen Jänner unter Wahrheitspflicht in einer Zeugeneinvernahme bestätigte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien kam daher zum Schluss, dass sich aufgrund der zwei neuen Zeugen die Beweislage gegen den 48-Jährigen geändert habe. Aus dem Grund wird der Prozess erneut gestartet, die Geschworenen werden am 13. November urteilen.
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