Tipps der Experten
Für einen Hausbau ohne Ärger

Checklisten helfen, den Überblick zu bewahren.  | Foto: Marco2811/Fotolia
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Ein Haus baut man meistens nur einmal im Leben. Da fehlt vielen die Erfahrung. Die Arbeiterkammer bietet Broschüre und Checklisten für Häuslbauer.

OÖ. Angehende Häuslbauer, die im Frühjahr mit dem Bau des Eigenheimes starten wollen, stecken jetzt schon mitten in der Planung. Die AK-Konsumentenschützer haben aus der Beratung viel Erfahrung, was schief gehen kann und wie Probleme verhindert werden können. Die wichtigsten Tipps wurden in der Broschüre „Bauen ohne Ärger“ zusammengefasst. Neben praktischen und rechtlichen Infos finden Interessierte darin auch Checklisten – vom Grundstück bis zur Bauausführung – und ein Muster für ein Bautagebuch. Ein Haus baut man meistens nur einmal im Leben. Da fehlt vielen die Erfahrung. Eine sorgfältige Planung, die Auswahl von kompetenten und verlässlichen Vertragspartnern und eine unabhängige Kontrolle während der Bauphase sind ganz wesentliche Eckpfeiler für die erfolgreiche Errichtung des Eigenheimes. Wenn es zu Problemen kommt, geht es meist um Mängel und Fragen zur Gewährleistung. Überschreitungen des Kostenvoranschlages und Rücktrittsmöglichkeiten bei überhasteten Vertragsabschlüssen sind auch sehr häufig Thema.

Tipps für den Hausbau – Auszug aus der Broschüre:

Sorgfältige Auswahl des Grundstücks
Wie ist die Lage – Lichtverhältnisse, Verkehrsanbindung, Infrastruktur
Auflagen – Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde!
Bodenbeschaffenheit – im Zweifel holen Sie ein Gutachten ein

Planung – je genauer Sie ihre Bedürfnisse kennen, desto leichter fällt die Planung!
Planungsaufträge sind NICHT kostenlos – Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung, welcher Planungsschritt wieviel kostet. Halten Sie mündliche Zusagen schriftlich fest.

Kosten

Stellen Sie sicher, dass Sie das geplante Bauvorhaben auch finanzieren können!

Auswahl des Vertragspartners
Fragen Sie nach Referenzprojekten und reden Sie persönlich mit ehemaligen Auftraggebern.

Einholen von Angeboten
Holen Sie mehrere Angebote ein, damit Sie das günstigste auswählen können. Vergleichbare Angebote erhalten Sie nur, wenn den Unternehmen ein detailliertes Leistungsverzeichnis vorgelegt wird, wo diese nur mehr die Preise einsetzen müssen (Ausschreibung). So stellen Sie sicher, dass die Angebote auch alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Fertigstellung notwendig sind.

Bauaufsicht
Wenn Ihnen die technischen Kenntnisse oder die Zeit für die Koordination und Kontrolle der Baustelle fehlt, ist es sinnvoll, einen Fachmann mit der örtlichen Bauaufsicht zu beauftragen. Vereinbaren Sie mit diesem schriftlich den Leitungsumfang!

Bauvertrag
Vereinbaren Sie die Verbindlichkeit der Ö-Normen bzw. die Ausführung nach dem Stand der Technik.
Wenn Sie Eigenleistungen erbringen, regeln Sie in welchem Ausmaß diese zu erbringen sind und dokumentieren Sie diese im Bautagebuch.
Vereinbaren Sie die Zahlung nach Baufortschritt. Halten Sie Anzahlungen möglichst gering oder lassen Sie sie durch eine Bankgarantie absichern.
Die oft verwendete Klausel „Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand“ bedeutet, dass bei unvorhersehbaren Umständen eine Überschreitung des angebotenen Preises möglich ist.
Vereinbaren Sie einen Haftrücklass. Sie können dann zwischen zwei und fünf Prozent der Auftragssumme zurückhalten, bis die Gewährleistungsfrist verstrichen ist. Der Betrag dient als Absicherung, falls Mängel auftreten und das Unternehmen diese nicht behebt.

Bauausführung
Die Baugenehmigung muss vorliegen. Achten Sie auf die Zufahrt, Lagerflächen und dass die Grundgrenzen gekennzeichnet sind.
Führen Sie ein Bautagebuch. Änderungen oder Zusatzleistungen müssen schriftlich vermerkt werden. Dokumentieren Sie mit Fotos und Videos den Baufortschritt und halten Sie regelmäßig Besprechungen mit dem Polier und der örtlichen Bauaufsicht ab.

Fertigstellung
Der Termin muss durch eine unmissverständliche Datumsangabe im Bauvertrag festgehalten sein.
Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vereinbaren Sie eine formelle Übernahme mit Übernahmeprotokoll. Halten Sie die Zahlung zurück, wenn es Mängel gibt!

Mängel
Sobald sich ein Mangel zeigt, rügen Sie ihn sofort schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Behebung. Lassen Sie sich bei der Behebung nicht lange hinhalten!

Sämtliche Unterlagen stehen als kostenloser Download zur Verfügung auf
ooe.konsumentenschutz.at

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