500 Personen nutzten Steuer-Info
BEZIRK. Mehr als 500 Personen nutzten das Steuer-Beratungsangebot des Öaab. Bezirksobmann Max Oberleitner und Betriebsratsvorsitzender Sepp Scheuchenegger waren seit Jänner in 9 Gemeinden des Bezirkes mit Steuervorträgen unterwegs. Nach Allerheiligen, Baumgartenberg, Grein, Katsdorf, Naarn, Ried/Rdm., Schwertberg, Waldhausen fand am 19. Februar im Gasthaus Ahorner in St. Thomas/Blasenstein die Abschlussveranstaltung der drei Ortsgruppen St.Thomas, Rechberg und Pabneukirchen statt. Über 70 Personen folgten der Einladung.
Viele Pendler hatten im Vorjahr die Umstellung der Pendlerpauschale durch Einführung des Pendlerrechners noch nicht richtig bzw. gar nicht vollzogen. Oberleitner hatte daher sein mobiles Büro dabei und half den Besuchern bei der Abfrage des Pendlerrechners und druckte allen ihr persönliches Abfrageergebnis aus.
Denn alle Personen, die das Pendlerpauschale samt Pendlereuro nicht über den Gehaltsweg beziehen oder für einzelne Monate höhere Ansprüche hätten, weil z.B. in den Sommerferien weniger Busse und Züge verkehren, können ihre Pendleransprüche rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Auch in diesen Fällen muss man die Ansprüche mit einer repräsentativen Abfrage des Pendlerrechners für das Finanzamt belegen können.
Eine wichtige Neuerung gibt es auch für jene Personen, die ihren Arbeitsplatz so weit von ihrem Hauptwohnsitz entfernt haben, dass sie dafür eine Zweitwohnung benötigen. Der Steuervorteil für die doppelte Haushaltsführung (2.200 Euro für Hotelkosten, Mieten, Einrichtungsgegenstände) und Familienheimfahrten (bis zu 306 Euro monatlich) gebührt bereits ab 80 Kilometer (bisher 120 Kilometer), wenn man für den tatsächlich zurückgelegten Arbeitsweg über eine Stunde Fahrzeit benötigt. Davon betroffen sind einige hundert Erwerbstätige des Bezirkes, die vorwiegend in Saisonberufen oder Baugewerbe arbeiten. Eine wesentliche Verbesserung gibt es heuer für die mobilen Pflegekräfte (Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe). Wer die Klienten von zu Hause aus direkt betreut, darf nun auch Fahrten mit dem Privat-PKW zur ersten Betreuungsperson als Dienstreise werten und dafür amtliches Kilometergeld beziehen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.