Hier gibt es Geld für Lehrlinge

Bürgermeister Martin Gaisberger, Sekretärin Katharina Windischhofer, Lehrling Katharina Ebner
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NAARN, BEZIRK (up). Auf Service-Tour zu den Lehrlingen im ganzen Bezirk ist derzeit Naarns Ortschef und Öaab-Obmann Martin Gaisberger unterwegs. "Wir haben seit Herbst auch am Gemeindeamt einen Lehrling. Katharina Ebner wird zur Bürokauffrau und Verwaltungsassistentin ausgebildet. Wir müssten keine Lehrlinge nehmen, sehen es aber als Verantwortung der jungen Generation gegenüber", so Gaisberger. Da es mittlerweile mehr offene Lehrstellen als verfügbare Lehrlinge gibt, bemühen sich die Firmen verstärkt um junge Leute. "Es gibt eigene Schulungen und Seminare für Lehrlinge und mehr. Zu meiner Zeit gab es das nicht, als ich 1982 die Tischler-Lehre machte." Gaisberger ist überzeugt von der Chance auf Karriere mit Lehre. Und: "Ein Abschluss ist sehr wichtig. Die schlecht Ausgebildeten sind die ersten, die auf der Straße stehen, wenn es wenig Arbeit gibt." Lehrlinge und deren Eltern, die sich zum Thema Förderungen und Beihilfen beraten lassen möchten, melden sich bei Martin Gaisberger unter 0699/11104219.

Die Förderungen und Beihilfen im Überblick (Quelle: Öaab)

Fördertipps für den Arbeitsweg

• Freifahrt (OÖVV Jugendticket-Netz)
Um 19,60 Euro können Lehrlinge zur Arbeit fahren – sogar in andere Bundesländer oder zur Schule, wenn sie am gleichen Standort wie die Lehrstätte ist. Für 40,40 Euro Aufpreis ist die Freifahrt ab 1. September ein Jahr lang jeder Zeit (auch an Wochenenden und in den Ferien)
auf allen Linien des OÖVV in Oberösterreich möglich.
Trotz dieses Tickets besteht Anspruch auf Fernpendler-, Heim-, Fahrtenbeihilfe.

• Fahrtenbeihilfe (Formular Beih 94 / Finanzamt)
Wer am Arbeitsweg keine Öffis nützen kann, erhält für Wegstrecken von 2 bis 10 km 5,10 Euro pro Monat und darüber 7,30 Euro. Sind Öffis teils zumutbar, erhält man dafür die anteiligen Kosten des Jugend-Tickets ersetzt. Für Reststrecken ohne (geeignete) Öffi-Verbindung wird die Fahrtenbeihilfe zusätzlich um 5,10 Euro (bis 10 km) und darüber um 7,30 Euro aufgestockt. Das Antragsformular (Beih 94) ist beim Finanzamt fürs Arbeitsjahr 2015 bis spätestens 31.12.2016 abzugeben.

• Pendlerzuschuss (Arbeitnehmerveranlagung)
Bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten Lehrlinge vom Finanzamt bis zu 110 Euro Steuerguthaben und als Pendler zusätzlich bis zu 141 bzw. 290 Euro (ab 2013). Die Antragstellung ist 5 Jahre rückwirkend möglich, entweder online www.bmf.gv.at oder mittels L1-Formular. Für den Pendlerzuschuss muss man die Kriterien der Pendlerpauschale erfüllen. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt, bekommt man nur Teile der Pendlerpauschale vergütet.
Am L1 Formular sind dabei unter Punkt 718 folgende Beträge auszufüllen: Verkehren auf mehr als die Hälfte des Arbeitsweges keine Öffis, dann gebühren ab 2 km Arbeitsweg 31 Euro/Monat oder bei über 20km 123 Euro/Monat. Sind Öffis zumutbar, dann stehen erst ab 20km Arbeitsweg 58 Euro/Monat als Pendlerpauschale zu.

• Fernpendlerbeihilfe (Land OÖ)
Wer weiter als 25km zur Arbeit oder Berufsschule pendelt, erhält als Tages- oder Wochenpendler vom Land OÖ. eine Fernpendlerbeihilfe. Diese beträgt ab 25km Ausbildungsweg 160 Euro, ab 50km 225 Euro und ab 75 km 309 Euro pro Jahr. Mit dem Jugendticket-Netz gibt es keinen ÖKO-Bonus. Für einzelne Monate sind die jeweiligen Beträge durch 12 zu dividieren. Für 2015 endet die Antragsfrist mit 31.12.2016.
Nähere Info: www.land-oberoesterreich.gv.at

Fördertipps für Berufsschüler

• Internatszuschuss (vom Arbeitgeber)
Die Kosten fürs Internat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung während der Berufsschulzeit niedriger als die Internatskosten, muss der Betrieb die Differenz ersetzen. Manche Kollektivverträge sehen sogar die gänzliche Übernahme der Internatskosten durch den Betrieb vor.

• Schul- und Heimfahrtbeihilfe (Beih 85 / Finanzamt)
Wer mehr als 2km am Weg zur Berufsschule keine Öffis nützen kann, erhält eine Schulfahrtbeihilfe. Für Internatsschüler (oder bei einem Zweitwohnsitz) gibt es auch zusätzlich eine Heimfahrtbehilfe. Dabei werden nur mehr die anteiligen Kosten fürs Jugend-Ticket Netz (40,40 Euro) ersetzt. Für Reststrecken ohne (geeignete) Öffi-Verbindungen gibt es von 2 bis 10 km eine monatliche Aufstockung um 5 Euro bzw. darüber um 19 Euro. Der Antrag fürs Schuljahr 2015/16 ist beim Finanzamt bis spätestens 30. Juni 2017 zu stellen.
ÖAAB-Tipp: Ist die Benützung von Öffis auf dem gesamten Schulweg unzumutbar bzw. unmöglich, gibt es je nach Entfernung zwischen 19 bis 58 Euro im Monat

• Fernpendlerbeihilfe
Die Förderung beginnt ab 25km Ausbildungsweg (siehe oben).

• Berufsschule steuerlich absetzbar

Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen, oder bei täglicher Heimkehr mit Öffis über eine Stunde zur Berufsschule (von Zentrum zu Zentrum) fahren, kann ein Elternteil die auswärtige Berufsausbildung mit 110 Euro Pauschale pro Monat (jedes angefangene Monat zählt) als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1k-Formular beim Finanzamt) steuerlich absetzen.

AMS-Beihilfen

• Entfernungsbeihilfe/Übersiedlungsbeihilfe
Das AMS gewährt Jugendlichen eine Beihilfe, wenn sie keinen Lehrplatz finden und als jobsuchend gemeldet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS.
»» Wer eine entfernte Lehrstelle annimmt, erhält für die gesamte Lehrzeit monatlich bis zu 264 Euro Entfernungsbeihilfe. Gefördert werden Fahrt- und/oder Unterkunftskosten abzüglich 67 Euro Selbstbehalt.
»» Wer für eine Lehrstelle übersiedeln muss, erhält sogar bis zu 4.632 Euro Übersiedlungs-Beihilfe.

• Überbetriebliche Lehrausbildung
Wer trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Betrieb findet, kann mit Hilfe des AMS eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Im ersten und zweiten Lehrjahr erhält man dabei eine Ausbildungsbeihilfe von 270 Euro netto und ab dem 3. Lehrjahr 600 Euro netto im Monat. Die restlichen Kosten werden vom AMS getragen.
Für benachteiligte Jugendliche gibt es die Sonderform der „Integrativen Berufsausbildung“, im Rahmen derer Sie entweder durch Verlängerung der Ausbildungszeit zum Lehrabschluss gelangen oder in der kürzeren Variante nur Teilqualifikationen aus einem Lehrberuf erwerben.

Bildungsförderungen

• Gratis Lehrlings-Coaching
Wer im Job, in der Berufsschule, beim Lehrabschluss oder mit den Eltern Probleme hat, kann sich kostenlos von professionellen Coaches helfen lassen.
Nähere Info: Wirtschaftskammer OÖ, Tel. 05 90 909-2010, E-Mail: lehre.foerdern@wkooe.at

• Auslandspraktika

Lehrlinge erhalten dafür eine wöchentliche Pauschale, die länderabhängig ist. Sprachkurse in Zusammenhang mit dem Praktikum werden zusätzlich gefördert. In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums ab. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt zwischen 200 bis 650 Euro zu rechnen.
Nähere Info: IFA -Internationaler Fachkräfteaustausch, Tel: 01 5451671-32 Mail: info@ifa.or.at

• Vorbereitungskurs auf Lehrabschlussprüfung (LAP)
Wer sich mit speziellen Fachkursen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet, erhält vom Bund 100 Prozent der Kurskosten (max. 250 Euro) ersetzt. Der Förderantrag inklusive Beilagen muss spätestens 3 Monate nach Kursende beim Förderreferat der WKOÖ einlangen. Kontakt: E-Mail: lehre.foerdern@wkooe.at

• Kostenfreier wiederholter Antritt zur LAP
Lehrlinge, die ein zweites oder drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten müssen, brauchen diese Wiederholungsprüfungen (derzeit 99 Euro pro Prüfung zuzüglich Materialkosten) nicht mehr bezahlen.

• Bildungskonto – Land OÖ
Lehrlinge, die in OÖ. wohnen und neben ihrer Lehre noch weitere berufsbezogene Kurse absolvieren (z.B. WIFI, BFI, VHS), erhalten vom Land OÖ. 50 Prozent der Kurskosten ersetzt, d.h. bei allgemeinen Kursen bis zu 1.000 Euro, bei speziellen Abschlüssen bis zu 2.000 Euro. Anträge sind binnen 6 Monate nach Kursende beim Land OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz
1, 4021 Linz zu stellen.
Nähere Info: Tel. 0732/7720-14900, E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

• Lehre mit Matura

Dieses kostenlose Fördermodell kann von allen Lehrlingen genutzt werden. Mindestens eine der vier Teilprüfungen ist während der Lehrzeit, die letzte Teilprüfung frühestens mit dem 19. Lebensjahr und spätestens 5 Jahre nach Lehrabschluss abzulegen.
Nähere Info: www.ooe-lehre-mit-matura.at

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