Ober-Grafendorf, Pielachtal
Brandstiftung in Ober-Grafendorf
Brandstiftung – Indiz reichte nicht für einen Schuldspruch.
PIELACHTAL (ip). Eine Brille mit der DNA eines 49-jährigen Mannes, die in unmittelbarer Nähe eines Brandobjekts in Ober-Grafendorf sichergestellt wurde, reichte im Prozess am Landesgericht St. Pölten nicht aus, um den zwölffach vorbestraften Angeklagten wegen des Verbrechens der Brandstiftung schuldig zu sprechen.
Rechtskräftiger Freispruch
Er verließ mit einem rechtskräftigen Freispruch den Gerichtssaal. Zur Anklage durch Staatsanwalt Thomas Korntheuer kam es nach den Ermittlungen des Kriminalamtes, wobei das Vorleben des 49-Jährigen, vor allem aber sein Verhalten bei den polizeilichen Einvernahmen stark gegen ihn sprachen. Sagte er zunächst gar nichts, gab er beim zweiten Mal an, dass er ständig Brillen vergesse, verliere oder kaputt mache. Die sichergestellte Brille habe er sich vermutlich kurz von einem Arbeitskollegen geborgt, was seine DNA-Spuren erkläre. Schließlich forschten die Beamten das Geschäft aus, wo der Angeklagte nachweislich diese Brille gekauft hatte.
Gegenüber Richter Slawomir Wiaderek erklärte er im Prozess, dass es ihm leid tue, vor der Polizei gelogen zu haben und Verteidiger Martin Engelbrecht begründete dies damit, dass sein Mandant bereits nach einer Brandstiftung im Oktober 2016 in einem St. Pöltner Mehrparteienhaus ins Visier der Ermittler geraten war, das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt wurde.
Die neue Version des Beschuldigten lautete: Er sei am 9. September 2019 bei einem Kebab-Stand in Ober-Grafendorf gewesen. Wie viele andere auch, sei er „für ein kleines Geschäft“ zu dem Wirtschaftsgebäude gegangen und habe dabei seine Brille verloren.
Der ermittelnde Beamte meinte im Zeugenstand, dass die Örtlichkeit als Pinkelplatz vorstellbar sei und auf die Frage des Richters, wie er auf den 49-Jährigen als Verdächtigen gekommen sei, erklärte der Zeuge, dass der amtsbekannte Mann in den letzten Jahren etwa 20 verschiedene Wohnsitze gehabt habe. Als man nach dem Brand das seit Jahren freistehende Objekt durchsuchte, fand man Hinweise darauf, dass hier gelegentlich jemand schlafe und dabei hätte es sich um den Angeklagten handeln können, der vorübergehend obdachlos gewesen sein könnte. Seine DNA auf der Brille habe den Verdacht entsprechend verstärkt.
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