Demo St. Pölten
Tierschützer protestieren erstmalig für einen Betrieb
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) protestiert erstmalig in der Geschichte für einen Betrieb mit Tierhaltung. Das Vorzeigeprojekt Wechselweide der Brüder Hubmann in Gerersdorf soll geräumt werden. Der VgT veranstaltete hierzu eine Demonstration vor der Landwirtschaftskammer in St. Pölten gegen diese Ungerechtigkeiten.
GERERSDORF. Seit nun schon vier Jahren wird die Familie Hubmann von den Behörden im Unklaren gelassen. "Seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten heisst es die Schweine müssen weg", erklärt Andreas Hubmann. Die moderne, neue Art der Freilandhaltung ihrer Mastschweine könnte gegen Gesetzte verstoßen. Hubmann dazu: "Es gibt keinen geeigneten Gesetzesrahmen der diese Schweinehaltung regelt. jeder schiebt unser Anliegen zu einer anderen Stelle."
Räumung der Wechselweide
Weiterhin ist die Drohung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten aufrecht, das Vorzeigeprojekt Wechselweide der Brüder Hubmann in Gerersdorf zu räumen.
"Hubmanns halten nicht nur über 350 Mastschweine durch Zelte geschützt ganzjährig im Freien, es befinden sich dort auch fünf Mutterschweine mit ihren Kindern und ein Eber in einem Gehege zusammen. Das könnte die Zukunft der Schweinehaltung in Österreich sein, doch die Behörde will das verhindern und die Landwirtschaftskammer schaut zu, statt diesen Schweinebauern zu helfen,"
heisst es seitens der Tierschützer vom VgT.
Bodenproben könnten entlasten
"Es wurden Bodenproben entnommen und ein Gutachten erstellt, dieses wird jedoch nicht einmal angeschaut, im Grunde dürfte auch kein Huhn mehr im Freien laufen, " klagt Hubmann.
Georg Prinz erklärte: "Für uns ist es unverständlich, warum man so einen tollen Betrieb, wo es den Tieren richtig gut geht, schließen möchte und die Vollspaltenboden- Haltung immer noch legal ist."
Das sagt die Bezirkshauptmannschaft zu dem Fall
"Aufgrund der aktuellen Rechtslage kann die Schweinehaltung, wie sie durch die Halter der Tiere beabsichtigt ist, nicht umgesetzt werden. Dem Vorhaben steht der wasserrechtlich gebotene Schutz des Grundwassers, welches so reinzuhalten ist, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann, entgegen. Da die Schweinehaltung ungeachtet dessen derzeit ohne Bewilligung betrieben wird, ist sie einzustellen. Diese Rechtsansicht der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten, die auf Gutachten eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik basiert, wurde auch durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mehrfach bestätigt. Die Betreiber der Schweinehaltung haben sich an die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes folgerichtig auch zu halten", so Maximilian Kargl von der BH.
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