Sex-Tat: Neun Jahre Haft für Pielachtaler
Neun Jahre Haft bekam ein 28-Jähriger aus dem Pielachtal für schweren sexuellen Missbrauch.
PIELACHTAL (ip). Über drei Monate lang soll ein 28-Jähriger aus dem Pielachtal einen Siebenjährigen sexuell schwer missbraucht haben. Der Bub aus der Nachbarschaft sei immer zu ihm gekommen, um mit dem Mobiltelefon und dem Computer des vorbestraften Mannes zu spielen.
Die St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner legte dem Beschuldigten darüber hinaus zur Last, die Situation eines 19-Jährigen, der aufgrund von Alkohol und Drogen wehrlos gewesen sei, ausgenutzt und ihn ebenfalls gegen seinen Willen sexuell missbraucht zu haben. Von dem Kind habe er außerdem pornografische Aufnahmen gemacht und diese auf seinem Handy gespeichert. Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nur teilweise geständig. Er stellte sich, laut Richterin Doris Wais-Pfeffer, selbst als Opfer dar und behauptete, dass der Siebenjährige ihn unter Druck gesetzt habe.
8.000 Euro Schmerzensgeld
Zum Leugnen der Verantwortung des 28-Jährigen im Zusammenhang mit den sexuellen Handlungen, mit denen er das Kind missbraucht habe, meinte Wais-Pfeffer, dass der Bub die detaillierten Angaben zu Oral- und Analverkehr nur machen habe können, wenn er es selbst erfahren habe. Dass der 19-Jährige mit der sexuellen Annäherung des Beschuldigten nicht einverstanden gewesen sei, habe der Angeklagte bereits vor der Polizei ausgesagt. Opfervertreterin Maria Strohmayer wurde mit den Forderungen dieses Opfers auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Für das missbrauchte Kind erhielt sie den Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro. Darüber hinaus müsse der Beschuldigte für die Kosten von Folgeschäden, die bei dem Kind auftreten könnten, aufkommen.
Der Angeklagte wies bereits im Prozess die finanziellen Forderungen zurück. Auch gegen das nicht rechtskräftige Urteil – neun Jahre Freiheitsstrafe und die gleichzeitige Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die aufgrund des Gutachtens von Werner Brosch erfolgte – legte der 28-Jährige, bei dem zusätzlich eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten widerrufen wurde, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
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