Auffahrunfall mit Personenschaden in Zell am See

ZELL AM SEE. Am 7. 1. 2014 um 19.14 Uhr kam es in Zell am See beim Kreisverkehr Merkurmarkt auf Höhe des Fußgängerüberganges zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Die Lenkerin des vorrausfahrenden Fahrzeuges brachte ihr Fahrzeug aufgrund eines Fußgängers, welcher die Fahrbahn über den Fußgängerübergang überqueren wollte zu stehen. Die Lenkerin des Fahrzeuges dahinter, konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr dadurch mit ihrem Fahrzeug in das stehende Fahrzeug. Durch den Unfall erlitt die Lenkerin des vorderen Fahrzeuges eine Verletzung unbestimmten Grades.

Ein durchgeführter Alkotest ergab bei der Lenkerin des hinteren Fahrzeuges einen Wert von 1,21mg/l. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Alkotest der Lenkerin des vorderen Fahrzeuges verlief negativ.

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