Wichtige Entscheidung im Streit um Sportplatz-Grundstücke

- In der Bürgerau soll das neue Sportzentrum entstehen, seit Jahren wird versucht, das Projekt zu verhindern.
- Foto: Foto: Stadtgemeinde Saalfelden
- hochgeladen von Klaus Moser
SAALFELDEN. Das Landesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Urteil im Streit um die Grundstücke der Stadtgemeinde Saalfelden im Ortsteil Bürgerau gefällt. Laut Urteilsspruch ist die Stadtgemeinde rechtmäßige Besitzerin der Grundstücke.
Streit im Vorfeld
Zur Vorgeschichte: Die Stadtgemeinde Saalfelden plant seit einigen Jahren die sanierungs-bedürftige Sportanlage im Ortsteil Bürgerau neu zu gestalten und zu erweitern. Das Projekt umfasst auch gemeindeeigene Grundstücke, die mit Weiderechten belastet sind. Mit dem überwiegenden Teil der Weideberechtigten konnte sich die Stadt bereits auf Ablösesummen einigen. Drei Berechtigte hingegen führen seit Jahren einen Rechtsstreit gegen die Ablöse der Weiderechte. Die Drei erhoben bei der Agrarbehörde Salzburg Einspruch, weil sie der Ansicht sind, dass ihnen Nachteile entstehen, wenn die anderen Weideberechtigten sich ihre Rechte durch die Stadtgemeinde ablösen lassen. Im Zuge dieses Verfahrens stellte ein Richter des Landesagrarsenates die These auf, dass die Stadtgemeinde unter Umständen gar nicht rechtmäßige Eigentümerin der weidebelasteten Grundtücke sei.
Verfahren wurde unterbrochen
Somit musste das Verfahren um die Weiderechte im Dezember 2012 unterbrochen werden, um die Eigentumsfrage von einem Gericht beantworten zu lassen. Das ist nun geschehen, das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt rechtmäßige Eigentümerin der großteils als Sportanlage genutzten Grundstücke in der Bürgerau ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die drei Weideberechtigten können innerhalb von sechs Wochen Einspruch erheben. Sollte kein Einspruch gegen das aktuelle Urteil erhoben werden, geht das Verfahren um die Ablöse der Weiderechte weiter.
Gemeinde wünscht sich rasche Lösung
Wie lange es dauert, bis das Sportplatzprojekt in der Bürgerau realisiert werden kann, ist trotz des wichtigen Zwischenerfolges noch nicht klar. Auch im weiteren Verfahren gibt es Möglichkeiten, den Rechtsweg durch Einsprüche in die Länge zu ziehen. Bgm. Erich Rohrmoser: „Dieser Weg über die Gerichte ist keine gute Lösung. Vor allem weil das Ganze zu Lasten der Sportler und Funktionäre geht, die sich schon längst eine neue Anlage verdient hätten. Doch leider können die Forderungen der drei Weideberechtigten im Sinne einer gemeinsamen Lösung aller Weideberechtigten nicht erfüllt werden. Seitens der Stadtgemeinde sind wir aber für eine rasche und faire Lösung jederzeit bereit.“
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