Schutzwald
Gerichte bestätigen die Wildstandsreduktion in Gastein
GASTEIN (aho). Weil durch eine Wildfütterung hoher Schaden am Schutzwald im Gasteinertal entstanden ist – Aufwuchs ist nach mehreren Sturmereignissen seit 2003 aufgrund des hohen Wildverbisses nicht möglich – ordnete die Bezirkshauptmannschaft St. Johann bereits 2017 die notwendigen Maßnahmen zur Reduktion der Wildbestände per Bescheid an. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde: „Alle Einsprüche wurden von den zuständigen Verwaltungsgerichten abgelehnt und die inhaltliche Beurteilung der BH St. Johann bestätigt“, sagt Bezirkshauptmann Harald Wimmer.
Vorgehensweise ist rechtens
Der Jagdleiter des betroffenen Gebiets hatte den Jahresabschussplan beeinsprucht und gegen die vorgeschriebene Reduktion der Wildbestände argumentiert. Alle Gerichte haben nun bestätigt, dass die Vorgehensweise der BH rechtens ist, um die Schutzfunktion des Waldes auf der 21 Hektar großen Fläche wiederherzustellen. „Unsere Entscheidungen fußen immer auf dem geltenden Recht und der sachliche Zugang der verfahrensführenden Mitarbeiter wurde vollumfänglich bestätigt. Die Erkenntnisse der Gerichte sind für uns intern auch wichtig. Sie zeigen nämlich, dass Verfahrensparteien keinen Vorteil haben, wenn sie im Vorfeld Kollegen an den medialen Pranger stellen“, sagt Wimmer.
Mitarbeiter arbeiteten korrekt
Die Arbeit der zuständigen BH-Mitarbeiter wurde sowohl bei internen Überprüfungen, als auch durch die Gerichtsbeschlüsse als korrekt und inhaltlich richtig beurteilt. In den kommenden Tagen wird im Zuge einer ergänzenden Verhandlung die weitere Vorgehensweise im betroffenen Gebiet festgelegt.
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