Leserbrief
Schikane rund um die Ladezone beim Einkauf in Bischofshofen

Weil sie die Kränze einhändig statt beidhändig getragen hat, kassierte Tina Weigl eine Organstrafverfügung – es sei deshalb keine Ladetätigkeit gewesen.  | Foto: BB Pongau
  • Weil sie die Kränze einhändig statt beidhändig getragen hat, kassierte Tina Weigl eine Organstrafverfügung – es sei deshalb keine Ladetätigkeit gewesen.
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  • hochgeladen von Alexander Holzmann

Bezirksblätter-Leserin Tina Weigl informiert in ihrem Leserbrief über eine Schikane beim Einkauf in Bischofshofen.

Wenn man als Bürger bemüht ist, regional einzukaufen, wird man in Bischofshofen dafür bestraft.
Noch dazu fühlt man sich als Bürger verhöhnt, wenn die Gemeinde auf ihrer Homepage "Kauf Regional“ bewirbt und dann Strafen verteilt.

Einhändiges Kränzetragen verboten

Folgendes ist mir passiert: Am 13.8. um 16:20 Uhr parkte ich mein Auto in der Bahnhofstraße in der Ladezone, um vom Blumengeschäft Tannenberger zwei vorbestellte Blumenkränze abzuholen. Ich erhielt eine Organstrafverfügung, weil meine Tochter und ich die Kränze jeweils nur mit einer Hand getragen haben. Laut Auskunft des Parkwächters hätten wir die Kränze jeweils in beide Hände nehmen sollen, dann wäre es eine Ladetätigkeit gewesen und straffrei. 

"Das ist blanker Hohn"

Diese Regelung ist absurd und nicht nachvollziehbar, weil ich extra für die Ladetätigkeit meine Tochter mitgenommen habe. Zudem hat der Ladevorgang höchstens drei Minuten gedauert. Wenn ich so behandelt werde, ist für mich das regionale Einkaufen uninteressant. Das Volksbegehren "Kauf regional", das auf der Homepage der Gemeinde beworben wird, ist für mich blanker Hohn, wenn die Rahmenbedingungen zur Schikane ausgelegt werden.

Leserbrief
von Tina Weigl

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