Gerichtsverhandlung
Schlaflose Nächte nach massiven Drohungen

Prozess mit Verurteilung am Landesgericht St. Pölten. | Foto: Ilse Probst
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  • Prozess mit Verurteilung am Landesgericht St. Pölten.
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  • hochgeladen von Marlene Trenker

Als ein Ehepaar im Jänner dieses Jahres die Kinder der Frau zu ihrem Exmann zurückbrachte, erwartete sie dieser bereits vor dem Haus nördlich von Purkersdorf.

REGION. Die folgende Auseinandersetzung des Paares mit dem leiblichen Vater der Kinder kostete schlaflose Nächte und führte zu einem Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen den 38-jährigen Kindesvater. „Es war das erste Mal, dass wir Nase an Nase gestanden sind“, berichtete der Ehemann, der sich schützend vor seine Frau stellte, die von ihrem Ex-Mann als Schlampe und Hure, die die Kinder gegen ihn aufhetze, beschimpft worden sei. Auch gegen ihn habe es Beschimpfungen und Drohungen gehagelt. „Er hat mich mit Worten derart provoziert. Bei diesen Worten gegen meine Frau wird man in unserer Mentalität normalerweise handgreiflich“, erläuterte der Zeuge mit Hinweis auf die türkischen Wurzeln aller Beteiligten. „Er wird uns das Gesicht zerfetzen und uns umbringen“, habe der Beschuldigte unter anderem gedroht. Dann sind wir zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet.

Diskussion, keine Drohung

Man habe nur diskutiert, keinesfalls gedroht, meinte der Beschuldigte. Auch sein Bruder und zwei von dessen Kollegen, die aus dem Haus kamen und den 38-Jährigen zurück ins Haus geleiteten, sprachen als Zeugen von einer Diskussion. Keiner habe Beschimpfungen oder Drohungen gehört. „Es war also eine ruhige Diskussion und Sie gehen zu dritt hin, um Ihren Bruder wegzuholen?“, kommentierte Richter Slawomir Wiaderek die unglaubwürdige Aussage des Bruders. Er habe keinen Grund gehabt, an den Aussagen der beiden Belastungszeugen zu zweifeln, begründete der Richter seinen Schuldspruch und verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Drohung zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten, sowie einem weitgehenden Kontaktverbot mit einer Probezeit von drei Jahre (nicht rechtskräftig).

Prozess mit Verurteilung am Landesgericht St. Pölten. | Foto: Ilse Probst
Richter Slawomir Wiaderek erteilte eine Bewährungsstrafe.  | Foto: Ilse Probst

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