Die Tücken des Kleingedruckten
Allgemeine Geschäftsbedingungen und ihre Tücken – Expertin Nina Ollinger dazu im Gespräch mit den Bezirksblättern:
PURKERSDORF. Jeder kennt das Kürzel und unterschreibt man einen Vertrag, so erklärt man sich zumeist auch damit einverstanden: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Der Wirtschaftsbund Purkersdorf unter Obmann Andreas Kirnberger lädt am Dienstag dem 25. Februar ab 19 Uhr im Stadtheuriger Purkersdorf zum Workshop mit der Gablitzer Rechtsanwältin Nina Ollinger um klar zu stellen worauf man bei den AGBs Acht geben sollte.
Als Kunde Zeit nehmen
"Auf das Kleingedruckte zu achten ist aus Konsumentensicht immer sinnvoll. Zu bedenken ist, dass große Unternehmen wie Handyanbieter ohne ihre AGBs ohnehin keine Verträge abschließen. Man sollte sich daher vorher bewusst sein, was genau man unterschreibt. Denn AGBs werden, wenn man alle Regeln einhält, Vertragsinhalt und können im Nachhinein unangenehm werden", erklärt Nina Ollinger. Die Expertin rät Konsumenten dazu sich Zeit zu nehmen um sich mit den AGBs zu beschäftigen und im Zweifelsfall nachzufragen, so können unter anderem zulässige Haftungsbeschränkungen oder Honorarvereinbarungen teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Auch wenn der Konsument durch diverse Bestimmungen gesetzlich geschützt sei, so müssen unangenehme Regelungen dennoch nicht unbedingt gesetz- oder sittenwidrig sein, fügt die Expertin hinzu.
AGBs rechtzeitig einbinden
Vor allem für besondere Vertragsbestimmungen bieten sich die AGBs an, allerdings nur, wenn sie auch wirklich wirksam sind, wie Nina Ollinger erklärt: "Unternehmer müssen darauf achten, dass AGBs auch Teil des Kauf- oder sonstigen Vertrages werden, sie müssen bereits im Angebot enthalten sein. Ein Aufdruck auf Rechnung oder Lieferschein ist zu spät, da ist der Vertrag bereits längst – und meist ohne AGBs – abgeschlossen."
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