AK Tipp:
Bis zum Jahresende noch den Steuerausgleich machen
BEZIRK (eha). Mit einem Steuerausgleich können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Dies ist für fünf Jahre rückwirkend möglich. Deshalb sollten alle, die den Antrag für 2015 noch nicht abgegeben haben, dies rasch nachholen, denn nach dem 31. Dezember 2020 ist es dafür zu spät.
Für Anträge ab 2016 gilt:
•Ab dem Jahr 2016 können Topfsonderausgaben für Personenversicherungen und Wohnraumschaffung nur noch dann bis inkl. 2020 abgeschrieben werden, wenn die Versicherungsverträge oder der Hausbau/Wohnungskauf bis 31. Dezember 2015 abgeschlossen bzw. begonnen wurden.
•Seit 2017 werden Kirchenbeitrag und Spenden automatisch ans Finanzamt weitergeleitet.
Viele weitere Informationen gibt's in der kostenlosen AK Broschüre „Steuer sparen leicht gemacht“, einfach anfordern unter 0800/22 55 22 – 1466 oder herunterladen auf ak-tirol.com.
Mehr News aus dem Bezirk finden Sie hier
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.