Das Thema "Seppl" ist für die Behörde erledigt

BH-Stv. Konrad Geisler leitete die Anhörung. | Foto: Reichel
  • BH-Stv. Konrad Geisler leitete die Anhörung.
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REUTTE/BIEBERWIER (rei). Bezirkshauptfrau-Stellvertreter Konrad Geisler nahm im Anschluss an die Sitzung, Hirsch "Seppl" betreffend, zum Ergebnis Stellung. "Die Behörde hat auf das anonyme Schreiben reagiert und die zuständigen Personen auf die Bezirkshauptmannschaft geladen." Dabei habe man sich die Lage genau schildern lassen. Nach genauer Abwägung der Situation habe man beschlossen, kein Verfahren einzuleiten.

Mit Abläufen nicht zufrieden

Geisler bekennt aber offen, dass er mit den Abläufen, die zum Abschuss in einem Garten mitten im Ort führten, nicht zufrieden ist. Andererseits habe die Jägerschaft glaubhaft dargelegt, dass der Abschuss aufgrund der schweren Verletzungen notwendig war.
Auf vorgelegten Fotos habe man tiefe Forkelstiche erkannt. "Das Tier war am Leib und am Hinterlauf schwer verletzt. Hätte man es nicht geschossen, wäre es kläglich verendet."

Abschuss war unumgänglich

Der Abschuss in einem Garten, der von unbeteiligten Personen beobachtet wurde, sei "nicht sehr schön". Für die Bezirksbehörde waren nach Rücksprache mit den Fachleuten im eigenen Haus die Schilderungen, dass alles andere als ein Abschuss unnötiges Leid für den Hirsch und eine zusätzliche Gefahr für die Menschen gebracht hätte, aber glaubhaft.
Der Abschuss im Ortsgebiet ist demnach auch nicht unter dem Aspekt der Jagd zu sehen, es ging darum, ein schwer verletztes Tier von seinen Qualen zu erlösen und Gefahr für die Menschen abzuwenden. "Den Jägern ist da nichts vorzuwerfen. Dieser Hirsch hätte keine Chance zum Überleben gehabt."

"Da sind sehr viele Emotionen mit im Spiel!

Nachdenklich stimmt Geisler der Umstand, dass in dem anonymen Schreiben  davon gesprochen wurde, dass - Zitat - "womgölich war hier noch einer auf die Trophäe ...wie sagt man doch geil." Davon können keine Rede sein, stellt Geisler fest. Aber er weiß: "Da sind sehr viele Emotionen mit im Spiel!"
Die Überprüfung der Sachlage durch die Bezirksbehörde endete jedenfalls darin, dass kein weiteres Verfahren eingeleitet wird.

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