Fernpass-Paket
Land Tirol versichert: 7,5-Tonnen-Limit hält
„Die 7,5-Tonnen-Beschränkung am Fernpass bleibt!", versichert LHStv. Josef Geisler zur diesbezügliche Diskussion. Er legte jetzt Gutachten dazu vor.
AUSSERFERN. Das Fernpass-Paket ist das zentrale Thema in der Region. Eine Frage, die im Zusammenhang mit den vorgestellten Maßnahmen besonders oft diskutiert wird, ist das geltende 7,5-Tonnen-Limit und die Sorge, dass dieses fallen könnte. Das Land Tirol stellt dazu fest: "Mehrere Gutachten bestätigen Rechtmäßigkeit und weiteren Bestand bei Umsetzung des Fernpass-Pakets".
7,5-Tonnen-Limit steht nicht zur Diskussion
Um den AußerfernerInnen entsprechende Sicherheit zu geben, wurden die entsprechenden Rechtsgutachten eingeholt. „Das 7,5-Tonnen-Fahrverbot steht nicht zur Diskussion. Im Gegenteil, die Kontrollen müssen aufrecht und wenn notwendig sogar verstärkt werden“, verweist LHStv Geisler auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Kapazität wird nicht erhöht
Geisler verweist darauf, dass man mit den vorgestellten Maßnahmen die Kapazität der Strecke nicht erhöhen werde, sehr wohl aber die Verkehrssicherheit. Tirols zuständiges Regierungsmitglied verweist ferner auf drei Rechtsgutachten, welche die Aufrechterhaltung des 7,5-Tonnen-Fahrverbots für LKW bei Bau des Fernpasstunnels bestätigen würden (siehe zur Sache).
Gefahr beim Gartnerwand-Tunnel
Anders würde sich die Sache darstellen, wenn man den von einigen Seiten geforderten "Gartnerwand-Tunnel" realisieren würde, sagt Geisler: „Eine sogenannte große Tunnellösung würde nur einen Teil des Bezirkes Reutte umfahren. Gemeinden entlang von Streckenabschnitten, bei denen technisch und geologisch eine Tunnelführung nicht möglich ist, wären noch stärker belastet.“
Beim wahrscheinlichen Wegfall des 7,5-Tonnen-Fahrverbots durch einen Gartnerwand-Tunnel würde eine neue LKW-Transitroute entstehen und die Infrastruktur im Inn- und Wipptal könnten den zusätzlichen Verkehr nicht ausreichend aufnehmen.
Der Gartnerwand-Tunnel würde nach derzeitigen groben Kostenschätzungen also nicht nur deutlich über eine Milliarde Euro kosten, sondern vor allem würde er die ohnehin belastete Strecke als Transitroute attraktivieren, heißt es von Landesseite.
„Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Denn die Folge wäre schlichtweg noch mehr Verkehr. Etwas, was die Anrainer im Außerfern, im Inntal und im Wipptal keinesfalls wollen“, warnt LHStv Geisler abschließend.
Zur Sache
Im Zusammenhang mit dem Fernpass-Paket wurden Rechtsgutachten bzw. Stellungnahmen von Universitätsprofessor Arno Kahl vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Veraltungslehre an der Universität Innsbruck, Universitätsprofessor Thomas Müller vom Fachbereich Öffentliches Recht an der der Universität Salzburg sowie eine auf Basis dieser Rechtsgutachten erstellte Stellungnahme von Universitätsprofessor Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck erstellt.
Das Land Tirol fasst diese wie nachfolgend abgedruckt zusammen:
- Ergebnis von Universitätsprofessor Kahl: „Auch im Falle der Realisierung des Fernpassscheiteltunnels darf das Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t aufrechterhalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sprechen vor dem Hintergrund der durchgeführten verkehrlichen Sachverständigenanalysen sogar für eine rechtliche Pflicht der Aufrechterhaltung des LKW-Fahrverbots auch nach der Tunnelerrichtung.“
- Ergebnis von Universitätsprofessor Müller: „Auch nach Errichtung des Scheiteltunnels sprechen zwingende Gründe dafür, dass die Charakteristik der Fernpassstraße, die Verkehrszusammensetzung und die Verkehrsbelastung eine Aufrechterhaltung des Fahrverbots für LKW ab 7,5 t auf Grundlage des § 43 Abs 1 lit b Z 1 leg cit (Anm.: StVO 1960) gebieten. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Scheiteltunnel nur einige der vielen Problemabschnitte der Fernpassstraße beseitigt, sodann wäre bei Aufhebung des Fahrverbots mit einer massiven Zunahme des Schwerverkehrs zu rechnen.“
- In der Stellungnahme von Universitätsprofessor Obwexer wird entsprechend zusammengefasst: „Beide Gutachten kommen übereinstimmend zum Schluss, dass das Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t auf der B 179 auch im Falle einer Realisierung des Scheiteltunnels nicht nur aufrechterhalten werden kann, sondern aus Gründen der Sicherheit, der Flüssigkeit und der Leichtigkeit des Verkehrs sogar beibehalten werden muss. Dieser gesetzlichen Aufrechterhaltungspflicht stehen nach Ansicht beider Gutachter weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Hindernisse entgegen.“
Besser informiert
Berichte und Stellungnahmen zum Fernpass-Paket finden Sie auf unserer Themenseite
Informationen des Landes zum Fernpass-Paket finden Sie hier
Weitere Informationen aus dem Bezirk Reutte finden Sie unter www.meinbezirk.at
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