Gemeinde Tannheim
Mit 105 km/h statt mit 30 "dahin gedonnert"

Eng und verwinkelt ist es im Ortsteil Berg. Daher ist die Einhaltung der Tempolimits hier besonders wichtig. | Foto: Reichel
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  • Eng und verwinkelt ist es im Ortsteil Berg. Daher ist die Einhaltung der Tempolimits hier besonders wichtig.
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Mit einer Geschwindigkeitsmessanlage versucht die Gemeinde Tannheim, Autofahrer zur Einhaltung der Tempolimits zu "motivieren". Manchen scheint das völlig "wurscht" zu sein.

TANNHEIM. Es ist kein Radar im herkömmlichen Sinn, die Geschwindigkeitsmessanlage der Gemeinde Tannheim zeigt Autofahrern, und anderen Verkehrsteilnehmern, einfach die gefahrene Geschwindigkeit an. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Halten Sie sich an vorgegebene Tempolimits?

"Glück" für die Raser

So mancher Lenker muss froh sein, dass dieses Gerät keine Nummerschildern aufzeichnen kann, sonst wäre vermutlich der Führerschein weg, vielleicht sogar das Auto. Gemessen an der enormen Überschreitung der Limits wäre das inzwischen in Österreich möglich.

170 Lenker viel zu schnell unterwegs

Die jüngste Auswertung  für den Ortsteil Tannheim Berg-Blache (Fahrtrichtung Norden) stellt der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer aber ein gutes Zeugnis aus. Der Großteil der Fahrer und Fahrerinnen habe sich im zuletzt ausgewerteten Überwachungszeitraum an die verordnete Geschwindigkeit von 30 km/h gehalten, bzw. das Limit nur minimal überschritten, heißt es von Seiten der Gemeinde. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag laut Gemeinde bei 38,6 km/h.
"Negativ aufgefallen sind 170 Fahrzeuglenker/Fahrzeuglenkerinnen, die auf diesem Straßenabschnitt im Wohngebiet in der Entstelle zwischen 70 und 100 km/h gefahren sind. Ein Fahrzeug brachte es sogar auf 105 km/h", weist man aber auch auf die "scharzen Schafe" hinischtlich zu hoher Geschwindigkeiten hin.

Messungen haben erzieherischen Effekt

Bürgermeister Harald Kleiner zeigt für derart massive Überschreitungen der Tempolimits kein Verständis: "Ein Wahnsinn", sagt er. Konsequenzen kann die Gemeinde aber keine ziehen, da es sich um keine behördlichen Radarmessungen handelt, die die Gemeinde hier durchführt.
Einen erzieherischen Effekt hätten diese dennoch: "Wenn die Messanlage aufgebaut ist, hat das insgesamt schon positive Auswirkungen. Die meisten bremsen sich ein", erzählt er von seiner Wahrnehmung.
Jene Fahrzeuglenker, die viel zu schnell unterwegs waren, müssen froh sein, dass "nur" die Gemeinde gemessen hat. Im Falle von offiziellen Messungen, Stichwort "Radarüberwachung", wären die Konsequenzen hart (siehe "Zur Sache").
Einen fixen Platz hat die Messanlage in Tannheim übrigens nicht, sie "wandert" durch den Ort. Das habe den Vorteil, dass es zu keiner "Gewöhnung" kommt und alle Ortsteile etwas von den Messungen haben.

Der Ortsteil Berg grenzt die Tourismusgemeinde nach Norden hin ab. Im Hintergrund der Einstein. | Foto: Reichel
  • Der Ortsteil Berg grenzt die Tourismusgemeinde nach Norden hin ab. Im Hintergrund der Einstein.
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Zur Sache

  • Wird mit technischen Hilfsmitteln festgestellt, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat, haben die Straßenaufsichtsorgane das Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.
  • Die Behörde hat binnen zwei Wochen zu entscheiden, ob eine weitere Beschlagnahme zur Sicherung des Verfallsverfahrens erforderlich ist, wenn dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Abs. 3 Z 3 oder 4 FSG genannten Übertretungen entzogen worden ist, oder der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat.
  • Der Verfall eines beschlagnahmten Fahrzeugs gemäß § 17 VStG wird zusätzlich zu einer Geldstrafe vorgesehen, wenn das geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Das Fahrzeug wird in diesem Fall entschädigungslos verwertet.
  • Zusätzlich wird im Führerscheingesetz vorgesehen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen ist. 

Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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