Schadenersatzforderung
Präsidentenwahl hat teure "Nachwehen"

Wahlen können ihre Tücken haben. Jene des Bundespräsidenten hallt bis heute nach. | Foto: Symbolfoto
  • Wahlen können ihre Tücken haben. Jene des Bundespräsidenten hallt bis heute nach.
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  • hochgeladen von Günther Reichel

WIEN/REUTTE (rei). Die Wahl des Bundespräsidenten im Jahr 2016 verlief nicht so, wie man sich das vorstellt. Jetzt wird es für 14 Wahlleiter teuer. Auch BH-Stv. Konrad Geisler ist betroffen.

Verfassungsgericht ortet Fehler

Der Verfassungsgerichtshof befand, dass einige Bezirkswahlkommissionen Fehler bei der Auszählung hinsichtlich des Öffnens der Wahlkuverts gemacht hatten. Die Wahl musste wiederholt werden.
Auch Reutte wurde beanstandet. Unangenehm für Bezirkshauptfrau-Stellvertreter Mag. Konrad Geisler, der zum damaligen Zeitpunkt Leiter der Bezirkswahlkommission war.

14 Bezirke beanstandet

Außer Reutte wurden in Tirol noch Schwaz, Innsbruck-Land und Kufstein beanstandet, österreichweit waren 14 Bezirkswahlkommissionen betroffen.
Bei einer genaueren Untersuchung der Vorkommnisse in Reutte konnte in der Folge aber keine Unregelmäßigkeiten gefunden werden. Die Aufregung schien umsonst. Es wurde ruhig um die Wahl.

Umso größer ist nun das Erstaunen über Schadenersatzforderungen, welche die Finanzprokuratur gegenüber den 14 Wahlleitern stellt. Diesen müssen insgesamt 504.000 Euro zahlen, das ergibt pro Kopf die stolze Summe von 36.000 Euro! Bei Nichtzahlung droht eine Klage.
Auf der Bezirkshauptmannschaft in Reutte wollte man sich nicht dazu äußern, da es sich um kein spezifisches Reuttener Thema handle, sondern 14 Bezirkswahlkommissionen in Österreich betroffen sind, davon vier in Tirol.

Das sagt der Landeshauptmann

Stellungnahmen bekam unsere Redaktion aber von Landesseite.
„Wahlen sind nach exakten und transparenten Kriterien durchzuführen – das gilt selbstverständlich auch für die Wahlbehörden. Ich habe alle vier betroffenen Landesbediensteten als redliche und absolut verlässliche Mitarbeiter kennengelernt und stehe zu hundert Prozent hinter ihnen. Wenn unsere Mitarbeiter nun mit Schadenersatzforderungen im Ausmaß eines fünfstelligen Eurobetrages konfrontiert sind, dann kann ich den persönlichen Frust und die Verbitterung nachvollziehen. Wir werden unsere betroffenen vier Wahlleitern daher bestmöglich unterstützen und ihnen zur Seite stehen", erklärt Landeshauptmann Günther Platter.

Stellungnahme des Landesamtsdirektors

Landesamtsdirektor Herbert Forster ergänzt: „Das Land Tirol nimmt die Vorgehensweise des Innenministeriums und der Finanzprokuratur überrascht zur Kenntnis. Wir sind mit den betroffenen Tiroler Wahlleitern dazu in engem Kontakt. Verwunderlich ist es für uns, dass drei der vier Betroffenen von uns bzw. über die Medien von der Situation erfahren haben. Wir werden unsere Mitarbeiter bestmöglich unterstützen, zumal der Verfassungsgerichtshof im Zuge der Bundespräsidentenwahl in Tirol bei der Auszählung der Briefwahlstimmen an sich keine Unregelmäßigkeiten festgestellt hat.“

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