Nicht rechtskräftig verurteilt
18 Monate bedingt und ein Jahr Haft für NS-Wiederbetätigung

- Beide Prozesse fanden am 28. Jänner am Landesgericht Ried statt.
- Foto: MB
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
18 Monate bedingte Haft beziehungsweise ein zusätzliches Jahr unbedingt, so lauten die nicht rechtskräftigen Urteile in den beiden Wiederbetätigungsverhandlungen vom 28. Jänner am Landesgericht Ried.
RIED. Am Vormittag musste sich ein 43-jähriger Innviertler vor den Geschworenen verantworten. Er soll eine Plakette mit einem Hakenkreuz zur Schau gestellt, eine Armbrust mit SS-Totenkopf besessen und via WhatsApp ein Video mit einem Hakenkreuz versandt haben. Der Innviertler wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein weiteres Jahr Gefängnis
Am Nachmittag stand ein 19-Jähriger vor Gericht, der wegen Körperverletzung und Vergewaltigung aktuell eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. Für das zur Schau stellen einer tätowierten „Sieg-Rune“ auf seiner rechten Halsseite und für die Verwendung einer Rune und der Worte "Meine Ehre Heist Treue" in einem Brief an einen Mitinsassen wurde ihm ein weiteres Jahr im Gefängnis aufgebrummt. "Meine Ehre heißt Treue" war der Wahlspruch der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) und geht auf Adolf Hitlers Satz „SS-Mann, deine Ehre heißt Treue!" zurück. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
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