Verhandlung vertagt
Ist der Partezettel-Einbrecher verhandlungsunfähig?

Mit Bilddateien von Schmuck und Waffen, die beim Täter gefunden wurden - im Bild außerdem Einbruchswerkzeug –, konnten Anfang des Jahres weitere Fälle geklärt werden.
 | Foto: BRS/Doms
  • Mit Bilddateien von Schmuck und Waffen, die beim Täter gefunden wurden - im Bild außerdem Einbruchswerkzeug –, konnten Anfang des Jahres weitere Fälle geklärt werden.
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Mehr als 60 Einbrüche werden dem Angeklagten zur Last gelegt. Weil er psychisch angeschlagen sei, forderte seine Verteidigung beim Prozess am 21. August ein psychiatrisches Gutachten. Die Verhandlung wurde vertagt.

RIED. Der 41-jährige Täter aus Bayern, der sich seit der Festnahme in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft befindet, sei zwar geständig, berufe sich aber darauf, sich nicht erinnern zu können, berichtete Staatsanwalt Franz Zimmer bereits nach der Festnahme. Der Einbrecher wurde von der Polizei Aurolzmünster am 23. November 2022 auf frischer Tat ertappt. Weil er sich die Objekte für seine Diebestour mithilfe von Traueranzeigen suchte, war das Objekt bereits observiert worden.

Da die Schuhabdrücke von diesem Einbruch mit jenen aus Dateien der Spurensicherer übereinstimmten, konnten mehr als 60 Einbrüche geklärt werden – die meisten davon im Innviertel. Mit Bilddateien vom sichergestellten Diebesgut, die im Februar auf MeinBezirk.at veröffentlicht wurden, konnten ihm drei weitere Einbrüche zugeordnet werden.

An keine der insgesamt 64 jetzt von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten könne sich der 41-Jährige – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – erinnern, betonte er auch bei der Verhandlung am Landesgericht Ried am 21. August. Eine Depression sei laut seinen Angaben die Ursache für sein geringes Erinnerungsvermögen, schildert Staatsanwalt Alois Ebner, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Ried aus der wenig ausgiebigen Verhandlung. Dem Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten wurde vom Gericht stattgegeben: "So wird sich klären, ob der Angeklagte, der psychisch angeschlagen ist, gesundheitlich in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen." Die Schuldfähigkeit stehe außer Zweifel, so Ebner.

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