Justizanstalt Ried
Just-Student führte verbotene Telefonate mit Häftling
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt Strafe: Ein Jus-Student aus Wien und ein Insasse der Justizanstalt Ried telefonierten mehrfach unerlaubt über ein Mobiltelefon.
RIED. Der Vorfall wurde von der Justizanstalt Ried bei der Bezirkshauptmannschaft Ried angezeigt. Der amtsbekannte Wiener Student wurde in der Folge wegen Übertretung des Strafvollzugsgesetzes mit einer Geldstrafe von 100 Euro bestraft. Darauf erhob er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Seine Argummente: Die Anschuldigungen seien „an den Haaren herbeigezogen“ und der Sachverhalt sei nicht rechtskonform ermittelt worden.
Landesverwaltungsgericht wies Beschwerde ab
Das Landesverwaltungsgericht wies auf Basis der Verfahrensunterlagen und der mündlichen Verhandlung, in welcher die Sach- und Rechtslage umfassend erörtert wurde, die Beschwerde ab. Da der Student trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen war, nutzte er die Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Beweisergebnisse und zur Stellungnahme nicht.
Unerlaubtes Handy
Festgestellt wurde, dass der Strafgefangene im Normalvollzug im Besitz eines unerlaubten Mobiltelefons war, über welches der Student mehrfach Kontakt zu ihm hatte. Der Student versuchte auf diesem Weg das Mithören über die Insassentelefonie, über welche ebenfalls Kontakte stattgefunden haben, zu umgehen, was einem Vorsatzdelikt entspricht. Denn aufgrund der vom Studenten betonten juristischen Bildung und seiner amtsbekannten wiederholten „Rechtsmitteldienste“ für Strafgefangene in Fragen des Strafvollzuges, ist von Wissentlichkeit beziehungsweise sogar von Absicht auszugehen.
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