Vortrag: Die Rieder Gerichte im Dritten Reich
Vortrag über das Recht und Unrecht im Dritten Reich, in Gesetze, Strukturen und die Situation der Beamten in einer Diktatur sowie viele Opfergeschichten und ein Blick auf die Täter.
Einen Einblick in die Arbeit der Rieder Gerichte in der Zeit des Nationalsozialismus gibt der nächste Vortrag aus der Reihe "Die Vergangenheit ist nicht tot – sie ist nicht einmal vergangen" am Dienstag, 8. April, um 20 Uhr im Raiffeisensaal Ried. Herwig Leibinger führt in die Änderungen der Gesetzeslage, die Struktur der Gerichte und die "Neuordnung des Berufsbeamtentums" ein. Der Vortrag – illustriert mit Fotos, Zeitungsbeiträgen und Dokumenten – soll einen Überblick über die lokale Justiz des "Dritten Reichs" geben. Eintritt: 5 Euro (für Raiffeisen Club-Mitglieder 4 Euro), Jugendliche frei. Kartenvorverkauf in allen Bankstellen der Raiffeisenbank Region Ried. Veranstaltet wird der Vortrag vom OÖ. Volksbildungswerk Ried, dem Bildungszentrum St. Franziskus, dem Treffpunkt der Frau, dem Verein M.u.T. und dem Landesgericht Ried.
Auszug aus der Einladung:
Die Rechtsstaatlichkeit war für die NSDAP eine Kulisse. Gauinspektor Schachermayr schrieb: „Es ist völlig abwegig und ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft die Gesetzmäßigkeit von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde oder einer Parteidienststelle überprüft.“ Und Gauleiter August Eigruber hat die Richter und Staatsanwälte Oberdonaus zusammen geholt, um ihnen dies einzubläuen. Dahinter stand auch der Widerstand des Rieder Staatsanwalts Dr. Josef Neuwirth. Die Änderungen, die im „Deutschen Reich“ ab 1933 schrittweise erfolgten, brachen über die Gerichte der „Ostmark“ orkanartig ein. Mit dem Kriegsbeginn im September 1939 verstärkte sich die totale Kontrolle des Alltagslebens, das Spitzelwesen und Denunziantentum. SS und KZs agierten in einem völlig rechtsfreien Raum.
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