FACC schickt Teil der Mitarbeiter in Betriebsurlaub

FACC ist ein weltweit führendes Luftfahrt-Unternehmen. | Foto: FACC/Gortana
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Vor Wochen wurden bereits Dienstreisen eingestellt, externe Meetings abgesagt oder erhöhte Hygienemaßnahmen implementiert. An die Lage angepasst folgen jetzt die nächsten Schritte.

RIED. "Ziel des Unternehmens ist es, eine Balance zwischen wirksamen Präventionsmaßnahmen zum Schutz der gesamten Belegschaft und deren Familien umzusetzen und gleichzeitig unseren Verpflichtungen als Partner der globalen Luftfahrzeugindustrie nachzukommen. Unsere Task-Force ist durchgehend im Einsatz, um alle Interessen bestmöglich zu wahren und auf Veränderungen schnell zu reagieren.", schreibt die FACC AG auf ihrer Homepage. Programme, die für die Geschäftskontinuität entscheidend sind, werden weitergeführt. Mitarbeiter, die nicht unmittelbar mit der Fertigung oder der Fertigungsunterstützung beschäftigt sind, müssen von Mittwoch, 18. März bis Freitag, 27. März, Betriebsurlaub konsumieren. Laut FACC kann der Urlaub, je nach Entwicklung der Situation, auf bis zu zwei Wochen verlängert werden.

FACC wird für einen Großteil der Organisation Kurzarbeit beantragen. Darüber hinaus werden Mitarbeiter mit Corona-relevanten Vorerkrankungen vom Dienst freigestellt. Sie müssen Urlaub oder Zeitausgleich konsumieren. Eltern, die keine anderen Möglichkeiten der Kinderbetreuung haben, werden neben der gesetzlichen Möglichkeit (1 Woche Freistellung) im Rahmen des Betriebsurlaubs vorrangig berücksichtigt. Alle Lehrlinge werden bis auf weiteres von zu Hause aus lernen.

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