Urlaubsanspruch & Erreichbarkeit: die häufigsten Fragen
Sommerzeit ist Urlaubszeit – Worauf Arbeitnehmer auch während ihrer wohlverdienten Pause vom Job achten sollten, erfahren Sie hier.
BEZIRK (lenz). Einfach mal abschalten und den Arbeitsalltag vergessen: Die Sommermonate werden von vielen Arbeitnehmern genützt, um sich für ein paar Tage oder Wochen in den Urlaub zu verabschieden. Doch was, wenn im Urlaub die Grippe anklopft? Und was passiert mit nicht verbrauchtem Urlaub? Arbeiterkammer-Experte Siegfried Wambacher beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Für fast alle Beschäftigten von Privatunternehmern ist der Urlaubsanspruch im Urlaubsgesetz geregelt. Er beträgt pro Arbeitsjahr fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf sechs Wochen. "Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaub anteilig – pro Monat etwa zwei Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 2,5 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Nach einem Jahr entsteht der volle Urlaubsanspruch immer am ersten Tag des neuen Arbeitsjahres", erklärt Siegfried Wambacher, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer (AK) Ried. In jedem Fall gilt: Urlaub muss zwischen Arbeitergeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Was tun, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wer im Urlaub krank wird, sollte sich sofort in ärztliche Behandlung begeben, um abzuklären, wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauern wird. Dauert er länger als drei Tage, muss dem Chef am Ende des Krankenstandes eine Krankenstandsbescheinigung vorgelegt werden. Erkrankt man während des Urlaubes im Ausland, muss zusätzlich eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden aus der hervorgeht, dass der behandelnde Arzt tatsächlich ein zugelassener Arzt ist. Wird man in einem ausländischen Krankenhaus behandelt, braucht man lediglich eine Behandlungsbestätigung.
Mitten im Urlaub krank – geht der Urlaub einfach weiter?
Wird man im Urlaub krank, ändert sich vorläufig nichts an der Urlaubsvereinbarung. Dauert die Erkrankung aber länger als drei Kalendertage, zählen sämtliche Tage des Krankenstandes nicht mehr als Urlaub, sondern als krank – man verbraucht während der Zeit des Krankenstandes keinen Urlaub. Endet der Krankenstand noch vor Ende des vereinbarten Urlaubs, geht dieser ganz normal weiter wie vereinbart. Der Urlaub kann ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht um die "verlorengegangenen" Urlaubstage verlängert werden. Sie werden dem Arbeitnehmer am Urlaubskonto wieder gut gebucht.
Wann verjährt mein Urlaub?
Der Urlaubsanspruch verjährt nach drei Jahren. Es können also maximal drei Urlaubsansprüche gleichzeitig angespart werden.
Was passt mit nicht verbrauchtem Urlaub?
Ein offener Urlaubsanspruch wird häufig bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgebraucht. Auch in dieser Phase muss der Urlaubskonsum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Sind zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage offen, werden sie ausbezahlt. Wir der Arbeitnehmer fristlos gekündigt, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Während des Urlaubes besteht natürlich keine Arbeitspflicht. Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht angehalten vorzusorgen, dass es von betrieblicher Seite zu keinen Störungen kommt. Ein Verpflichtung zur Erreichbarkeit kommt nur dann in Betracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart und – etwa aufgrund einer besonderen Stellung – sachlich gerechtfertigt ist. Selbst dann müsste aber ein betrieblicher Notfall eintreten, damit eine Unterbrechung des Urlaubs gerechtfertigt ist. Für viele Arbeitnehmer ist die Versuchung groß, auch im Urlaub Mails zu checken, um auf dem Laufenden zu bleiben. Die ständige Konfrontation mit beruflichen Belangen führt aber zu Überlastung, im Extremfall sogar zu Burn Out. Die Arbeiterkammer rät daher: Abschalten, loslassen und den Kopf frei bekommen und nach dem Urlaub wieder erholt und gestärkt zurückkehren.
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