Bezirkshauptfrauschaft muss amtlich vermerkt sein

Yvonne Weidenholzer ist seit Jänner 2017 Bezirkshauptfrau. Die Bezirkshauptfrauschaft muss ab 1. April in offiziellen Dokumenten vermerkt werden.
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  • Yvonne Weidenholzer ist seit Jänner 2017 Bezirkshauptfrau. Die Bezirkshauptfrauschaft muss ab 1. April in offiziellen Dokumenten vermerkt werden.
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RIED (kw). Nicht zuletzt wegen Donald Trumps verschärften Einreisekontrollen wurden in den vergangenen Wochen auch von der Europäischen Union amtliche Dokumente genauer unter die Lupe genommen. In Österreich betreffen die Erkenntnisse daraus nun auch unseren Heimatbezirk. Denn in Ried hat sich durch den Amtsantritt von Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer eine gravierende Änderung der ausstellenden Behörde ergeben. Dieser neuen Situation ist auch in offiziellen Dokumenten unweigerlich Rechnung zu tragen.
Konkret muss ab 1. April "BezirkshauptFRAUschaft Ried" als ausstellende Behörde angeführt sein. „Der Funktionstitel 'Bezirkshauptfrau' ist eine landesgesetzliche Regelung", bestätigt Weidenholzer gegenüber der BezirksRundschau, die zu diesem Thema als Leserservice eine Telefonhotline eingerichtet hat und für Fragen zur Verfügung steht.

Information

Ab 1. April muss auf offiziellen Dokumenten die Bezirks-hauptfrauschaft Ried vermerkt sein. Fragen per Mail an ried@bezirksrundschau.com oder unter der Hotline der BezirksRundschau: 0664/806667309.

Yvonne Weidenholzer ist seit Jänner 2017 Bezirkshauptfrau. Die Bezirkshauptfrauschaft muss ab 1. April in offiziellen Dokumenten vermerkt werden.
Der neue Stempel für amtliche Dokumente.
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