Schülertransport in der Gemeinde Rohrbach-Berg in der Schwebe
ROHRBACH-BERG (anh). 190 Schüler – davon etwa 50 mit Beeinträchtigung – und 48 Kindergartenkinder aus dem Bezirk hätten nächste Woche wieder ihre tägliche Reise mit dem Bus von zu Hause in die Schule oder den Kindergarten angetreten. "Hätten", denn die Gemeinde Rohrbach-Berg steht vor einem großen Problem: Da das Bus-Unternehmen Eder – nach etlichen Jahrzehnten – mit Februar bekannt gegeben hatte, ab dem heurigen Schuljahr nicht mehr für die Gemeinde zur Verfügung zu stehen, sucht man akribisch nach einem Nachfolger. Bislang vergebens.
Es ist ein "Draufzahlen"
"Es hat schon einmal sehr lang gedauert, nämlich bis Mai, bis die Ausschreibung seitens des Finanzamtes überhaupt draußen war", bedauert Bürgermeister Andreas Lindorfer. Als weitere Gründe für die erfolglose Suche nennt er die fehlenden Buschauffeure und vor allem die Kosten: "Um den Preis, den das Finanzamt vorschlägt, lohnt es sich für die meisten Unternehmen nicht." Es sei kein lukratives Geschäft – im Gegenteil, es sei "ein Draufzahlen". Er verstehe nicht, warum hier die Ersatzkosten nicht angepasst würden. Zwar hätte es Teilangebote gegeben, allerdings nur für sieben bis acht Kinder. Das Gesamtangebot hatte bis Anfang August keine Firma angenommen, womit der Ball vom Finanzamt zurück an die Gemeinde gegeben wurde, die sich als Schulerhalter darum kümmern soll, was die Sache jetzt – wenige Tage vor Schulbeginn – noch prekärer macht. "Wir versuchen das seit März hinzubekommen und haben diese Woche auch noch ein Gespräch ausstehen", sagt Lindorfer. Trotzdem müsse man sich darauf einstellen, dass man den Eltern zu Schulbeginn erst einmal keinen Transport anbieten könne.
Kein Rechtsanspruch auf Schülertransport
"Ich verstehe die Lage der Eltern, die sich fragen werden, wie sie ihr Kind zur Schule oder in den Kindergarten bringen sollen", meint der Ortschef. Man könne zwar "die Mehrkosten irgendwie schlucken", dies erachtet Lindorfer aber deswegen auf Dauer nicht als gewinnbringend, weil dies "sicher nicht im Sinne der Gemeinden" wäre, schließlich könnten so Neid und Missgunst entstehen. Seitens des Finanzamtes kam der Hinweis, dass für Eltern ohnehin kein Rechtsanspruch auf einen Schülertransport bestünde. Die betroffenen Familien könne man nur teilweise darüber informieren, da der Gemeinde aufgrund der Datenschutzverordnung keine genauen Schülerlisten vorliegen.
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