Verleihung der Bezeichnung "Erbhof" an Familie Schram

Erbhöfe müssen seit mindestens 200 Jahren innerhalb der selben Familie übertragen worden sein. | Foto: Foto: panthermedia_net/tepic
  • Erbhöfe müssen seit mindestens 200 Jahren innerhalb der selben Familie übertragen worden sein.
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BEZIRK. Den landwirtschaftlichen Anwesen Pfleger in der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen (Bezirk Grieskirchen) und Schram in der Gemeinde Julbach (Bezirk Rohrbach) wird als altererbter bäuerlicher Besitz – die Anwesen sind seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie übertragen worden und sämtliche Bedingungen für die Erlangung des Rechtes sind erfüllt – das Recht zur Führung der Bezeichnung "Erbhof" verliehen.

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