Verleihung der Bezeichnung "Erbhof" im Bezirk Rohrbach
BEZIRK. Den landwirtschaftlichen Anwesen „JaglHansl“ in der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg (Bezirk Rohrbach) und „Fuchs“ in der Gemeinde Geboltskirchen (Bezirk Grieskirchen) wird als altererbter bäuerlicher Besitz das Recht zur Führung der Bezeichnung "Erbhof" verliehen. Die Anwesen sind seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie übertragen worden und es sind jeweils sämtliche Bedingungen für die Erlangung des Rechtes erfüllt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.