Steuertipps
Checkliste für Private und Unternehmen zum Jahresende
Wer Steuern sparen will, sollte jetzt aktiv werden. Einiges ist nur noch bis Jahresende möglich. Markus Raml von der Steuerberatungskanzlei Raml und Partner weiß genau, was zu tun ist.
BEZIRK ROHRBACH. Seit 1. Jänner 2021 betreut das Linzer Unternehmen mit Außenstelle in Aigen-Schlägl die Kunden der Steuerberatungskanzlei Josef Lehner aus Rohrbach-Berg. Der Steuerberater des Jahres 2020" in der Kategorie Allrounder Regional Oberösterreich verrät die wichtigsten Tipps und Tricks für Unternehmen und Private.
Homeoffice in der Steuererklärung
Wer aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitsplatz zu Hause entsprechend aufgerüstet oder eingerichtet hat, kann etwa für ergonomisches Mobiliar, wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung, bis zu 300 Euro steuerlich geltend machen. "Sofern die Anschaffungskosten über 300 Euro liegen, empfehlen wir, noch heuer die Anschaffung zu tätigen, da für den Betrag, der darüber liegt, im Folgejahr ebenfalls wieder bis zu 300 Euro geltend gemacht werden kann", empfiehlt Markus Raml. Die Voraussetzung dafür sind zumindest 26 Tage, die im Homeoffice gearbeitet und durch den Arbeitgeber aufgezeichnet wurden. Sofern der Arbeitgeber ein Homeoffice-Pauschale von drei Euro pro Tag steuerfrei bezahlt, reduziert das die Abzugsfähigkeit des Mobiliars. Achtung: Wurden zu viele Tage im Homeoffice gearbeitet, kann das die Pendlerpauschale reduzieren.
Was noch zu tun ist
Am 31. Dezember 2021 ist der letzte Tag, an dem die Arbeitnehmerveranlagung 2016 eingereicht oder – wenn eine antragslose Veranlagung durchgeführt wurde – korrigiert werden kann. Spenden an begünstigte Organisationen können in der Veranlagung 2021 berücksichtigt werden, wenn diese noch 2021 bezahlt werden.
Ausblick 2022 für Private
Ab 2022 wird der Einkommensteuertarif schrittweise gesenkt. Beginnend mit 1. Juli 2022 wird die zweite Steuerstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Der Familienbonus plus wird von 125 Euro pro Kind pro Monat auf 166,68 Euro erhöht. Für Kinder über 18 Jahre wird der monatliche Betrag von 41,67 auf 54,18 Euro erhöht werden. Auch diese Änderung soll per 1. Juli 2022 erfolgen. Der Gewinn aus Kryptowährungen war bisher steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr gehalten wurden. Ab 1. März 2022 sollen alle Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig werden, unabhängig von der Behaltedauer. Dies gilt für alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Also jene, die man schon über ein Jahr hält, bleiben steuerfrei. Maßnahmen für thermische Sanierung und Heizkesseltausch werden in Zukunft als Sonderausgaben, verteilt auf mehrere Jahre, abzugsfähig sein, sofern eine Förderung des Bundes nach dem Umweltfördergesetz nach 30. Juni 2022 ausbezahlt wurde. "Wer derartige Investionen plant, sollte damit auf das zweite Halbjahr warten", empfiehlt Raml.
SVS-Vorauszahlung
Als Unternehmer sollte man am Jahresende vor allem den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sowie eine etwaige SVS-Vorauszahlung prüfen. Wenn die Zahlung an die Sozialversicherung der Selbständigen niedriger war als die Beiträge, die sich anhand des Gewinns 2021 berechnen, kann in Höhe der Differenz eine Vorauszahlung geleistet und für 2021 noch gewinnmindernd angesetzt werden.
Höherer Gewinnfreibetrag 2022
Sofern der Gewinn des Jahres 2021 höher als 30.000 Euro sein wird und keine Ausgabenpauschalierung angewandt wird, kann durch Investitionen die Steuerlast reduziert werden. 13 Prozent des Gewinns können als Gewinnfreibetrag steuermindernd geltend gemacht werden. Ab einem Gewinn von 175.000 Euro kann für den übersteigenden Teil sieben Prozent und ab 350.000 Euro bis maximal 580.000 Euro 4,5 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden. "Während die ersten 3.900 Euro jede natürliche Person mit betrieblichen Einkünften als Grundfreibetrag bekommt, muss für den übersteigenden Teil eine Investition in körperliches, abnutzbares Anlagevermögen oder in Wertpapiere investiert werden", weiß Markus Raml. Der Gewinnfreibetrag soll 2022 von 13 auf 15 Prozent erhöht werden.
Zudem ist eine Arbeitsplatzpauschale geplant. Damit können Selbständige, denen kein anderer Raum zur Ausübung der Tätigkeit zur Verfügung steht, pauschal 1.200 Euro als Arbeitsplatzpauschale steuerlich absetzen. Gibt es allerdings neben den Einkünften aus der Selbstständigkeit Einkünfte, für die ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und diese liegen über 11.000 Euro, reduziert sich die Pauschale auf 300 Euro.
Gutscheine, Spenden & Förderungen
Sofern heuer erneut keine Weihnachtsfeier durchgeführt werden kann, können Unternehmer an ihre Mitarbeiter auch heuer wieder Gutscheine im Wert von 365 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei schenken. Allerdings muss diese Schenkung spätestens Ende Jänner erfolgen – was noch nicht gesetzlich verankert ist. Spenden an begünstigte Organisationen, die noch heuer geleistet werden und zehn Prozent des Jahresgewinns nicht überschreiten, können noch 2021 steuerliche geltend gemacht werden. Viele Corona-Förderungen, wie Härtefallfonds, Ausfallbonus und Verlustersatz wurden bis 31. März verlängert.
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