Betrüger und Nazi stehen vor Gericht

Das Gericht wird über die Strafe und die Strafhöhe entscheiden. | Foto: panthermedia_net/JanPietruszka
  • Das Gericht wird über die Strafe und die Strafhöhe entscheiden.
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BEZIRK. Diese Woche finden am Landesgericht Linz zwei Verhandlungen statt, bei denen Rohrbacher auf der Anklagebank sitzen. Einem 26-Jährigen wird ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vorgeworfen.  Er soll von Jänner 2012 bis 7. Juni 2016 einem anderen zumindest zwei bis drei CDs mit Liedern nationalsozialistischen Inhalts geschenkt oder verkauft haben. Diesem soll er auch zumindest 26 Stück Aufkleber eines rechtsradikalen Netzwerkes übergeben haben, wobei Letzterer zumindest einen oder zwei Aufkleber im Bereich von Lembach tatsächlich angebracht hatte. Darüber hinaus soll er am 26. September 2015 der Facebook Gruppe „Neueröffnung Mauthausen“ beigetreten sein. Nun drohen ihm ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Betrüger richtet großen Schaden an

Am Donnerstag, 12. Oktober, wird der Fall eines 40-Jährigen verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, in Niederranna 90 Festmeter Buchen und 90 Festmeter Fichten zum Nachteil einer anderen Person abholzen lassen zu haben (Schaden: Euro 11.000 Euro). Die durchgeführten Holzschlägerungsarbeiten im Wert von 2.000 Euro soll er ebenfalls
nicht bezahlt haben. Darüber hinaus soll er durch die Vortäuschung eines aufrechten Wohnsitzes in Wien und durch Unterlassen der Bekanntgabe seiner Wohnsitzverlegung in das Ausland zu Unrecht über 5.000 Euro Sozialhilfe bezogen haben. Eine weitere Anschuldigung: Er soll gewerbsmäßig andere – teilweise unter Verwendung verschiedener Identitäten – betrogen haben, indem er auf verschiedenen Internetplattformen Waren angeboten, aber – nach Bezahlung – nicht geliefert haben soll (Schaden aus den Betrugsfakten: mehr als 5.000 Euro. Der Mitangeklagte 50-Jährige soll für gemeinsame Internet-Betrügereien mit dem 40-Jährigen gegen Beteiligung des am betrügerisch erlangten Erlöses seine Kontoverbindungen zur Verfügung gestellt haben. Nun drohen den beiden jeweils bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

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